Der Einbau des Deckbelags auf der Oberzeiherstrasse ist neu in der Woche 39 (zwischen dem 23. und 27. September) geplant. Die Arbeiten sind bekanntlich witterungsabhängig. Das definitive Zeitfenster steht daher noch nicht genau fest. Weil die Entscheide jeweils kurzfristig fallen, kann die Mitteilung via Zeitungen nicht in jedem Fall rechtzeitig gewährleistet werden. Wir bitten Sie deshalb, in den nächsten Tagen öfter die Neuigkeiten auf der Gemeindehomepage zu beachten. Die Anwohner werden wiederum mit einem Schreiben direkt informiert.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Während der kürzlich ausgeführten Strassenwischarbeiten wurde festgestellt, dass entlang von verschiedenen Gemeindestrassen Sträucher und Büsche in den Strassenraum hineinwachsen. Pflanzen, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 60 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundeigentümer werden gebeten, das Zurückschneiden bis Ende September vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Bis Ende September werden alle Personen mit möglichem Anspruch auf Prämienverbilligung von der SVA Aargau einen Code per Post erhalten. Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2025 muss online gestellt werden. Sollte der Code nicht eintreffen, kann er bei der SVA Aargau, www.sva-ag.ch/codebestellung, Telefon 062 836 81 81, bestellt werden. Sobald der Code per Post eintrifft, kann der Antrag auf Prämienverbilligung innert sechs Wochen unter www.sva-ag.ch/pv-online ausgefüllt und direkt an die SVA Aargau übermittelt werden. Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2024 erfolgen. Ob Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, geht aus den Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2025 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2022 relevant. Mithilfe des Online-Rechners www.sva-ag.ch/rechner prüft man, wo die Einkommensgrenze des Haushalts liegt und ob Anspruch auf eine Prämienverbilligung für das Jahr 2025 besteht. Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die SVA-Gemeindezweigstelle, Telefon 062 867 40 43, gerne zur Verfügung.
Bibliothek
Die Bibliothek bleibt während den Herbstferien geschlossen. Am 28. September haben wir noch geöffnet. Die erste Ausleihe nach den Ferien findet am 15. Oktober statt. Wir wünschen allen schöne, erholsame Herbstferien!