Ersatzwahl vom 22.09.2024 für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Für die im Titel erwähnte Ersatzwahl vom 22.09.2024 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist Frau Karin Märki, 1967, von Mandach und Böztal, wohnhaft in Elfingen, angemeldet. Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten aus den Gemeinden Böztal oder Zeihen (Wahlkreis) zu unterzeichnen und innert 5 Tagen, d.h. bis Mittwoch, 21.08.2024, 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Homepage www.zeihen.ch heruntergeladen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Ersatzwahl vom 20.10.2024 für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Fabian Hossli hat seine Demission als Gemeinderat erklärt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf dem 20.10.2024 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 06.09.2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für den Gemeinderat sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat an Jessica und Adrian Neuhaus, Ebnet 3, die Baubewilligung erteilt für ein Schwimmbecken, eine Sichtschutzwand und eine Pergola auf ihrer Parzelle Nr. 1015 im Ebnet.
Baugesuch
Das folgende Baugesuch liegt vom 19. August bis 17. September 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: • Gesuchsteller: Probst Rainer, Oberzeiherstrasse 6, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Solaranlagen auf dem Hirsch-Stall; Ortslage: Gebäude Nr. 357, Parzelle Nr. 156, Hirschweid; Zone: Dorfkernzone; Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.
Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport teilt mit, dass die vierte Objektblattserie des Sachplans Militär, welche u.a. den Schiessplatz Eichwald beinhaltet, gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte vom 16.08.2024 bis 06.09.2024 öffentlich aufgelegt werden. Die Unterlagen werden im Internet unter www.sachplanmilitaer.ch/mitwirkung publiziert oder können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Stellungnahmen sind während der Auflagefrist schriftlich einzureichen an das Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern. Die SPM-Objektblätter legen den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung der sachplanrelevanten militärischen Standorte behördenverbindlich fest. Die Objektblätter werden nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden durch den Bundesrat verabschiedet.
Arbeitsvergaben
Im Zuge der Sanierung der Kanalisation in der Kantonsstrasse K 480 (Dorf- / Bahnhofstrasse) müssen auch die privaten Hausanschlussleitungen (Leitungsabschnitt zwischen Liegenschaft und Gemeindeleitung) in die Projektausführung integriert werden. Der Gemeinderat hat diese Arbeiten im Rahmen einer Submission an die Firma ITS Kanal Services, Boswil, vergeben. Die Ausführung wird mit weiteren Kanalsanierungen geplant, um organisatorische und terminliche Synergien nutzen zu können. Mit den Ingenieurdienstleistungen für die Projektierung des Ausbaus der Burristrasse wurde das Ingenieurbüro Koch + Partner, Laufenburg, beauftragt. Für diese Arbeiten hat die Gemeindeversammlung Mitte Juni einen Kredit bewilligt. Dieser Beschluss ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen.