Rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni am 31. Juli 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Bereitstellung der Abfallsäcke für die Kehrichtabfuhr
In der Gemeinde Zeihen wird der Kehricht jeweils am Montag eingesammelt. Das Abfallreglement schreibt vor, dass das Abfuhrgut frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden darf. In den letzten Wochen ist es wiederholt vorgekommen, dass Säcke bereits unter der Woche an den Strassen deponiert wurden. Die Bevölkerung wird gebeten, die Säcke nicht zu früh bereitzustellen. Solche Säcke locken Tiere an, welche diese aufreissen und den Inhalt auf der ganzen Strasse verteilen. Wenn möglich sollen die Kehrichtsäcke erst am Montagmorgen bis 07.00 Uhr bereitgestellt werden.
Aufnahme von privaten Versickerungsanlagen
Im Zuge von Gewässerschutzkontrollen müssen private Versickerungsanlagen (z.B. Schächte) erfasst und in den Leitungskataster der Gemeinde aufgenommen werden. Nächste Woche wird ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros Koch + Partner mit Brunnenmeister Ruedi Birri vor Ort die relevanten Daten erheben. Aufgrund der vielen Anlagen ist es nicht möglich, jeden Grundeigentümer einzeln zu orientieren und Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Sie werden daher auf diesem Weg orientiert und höflich gebeten, den Beauftragten den Zugang zum Grundstück zu gewähren. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bestens.
Gemeindeverwaltung am 15. August geschlossen
Am nächsten Dienstag ist im Bezirk Laufenburg ein Feiertag (Maria Himmelfahrt). Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben deshalb geschlossen. Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.