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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2021

Mitteilungen aus dem Regionalen Steueramt BEEHZ
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2020 ist abgelaufen. Die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt. Achtung: Neu sind diese gebührenpflichtig! Sollte nach Erhalt der ersten Mahnung keine Reaktion erfolgen, wird eine zweite Mahnung mit Bussenandrohung zugestellt. Kurz darauf werden die Bussen ausgefällt. Dies hat unangenehme Konsequenzen. Es wird eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen erfolgen. Die Steuerbehörde holt sich danach die nötigen Informationen selber ein (z.B. direkt beim Arbeitgeber). Das Steueramt bittet alle, welche die Unterlagen 2020 noch nicht eingereicht haben, dies möglichst bald zu tun. In begründeten Fällen, kann beim Steueramt ein Gesuch um Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung gestellt werden. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Steueramtes (Tel. 062 865 35 93) bei Fragen gerne zur Verfügung und danken für die Zusammenarbeit.

Gesuche um ordentliche Einbürgerung
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Zeihen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Herold Silke, Jg. 1973, mit Sauer Paul, Jg. 2004, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Talhübel 4 – Sauer Mia, Jg. 2002, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Talhübel 4; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26.09.2021
Am 26.09.2021 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates (5 Mitglieder), des Gemeindeammanns und des Vizeammanns sowie der Finanzkommission (3 Mitglieder) und von drei Stimmenzählern statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 13.08.2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Homepage der Gemeinde, Rubrik «Gemeinderat / Politik» heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Für die Finanzkommission und die Stimmenzähler sind bereits im ersten Wahlgang stille Wahlen möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Rechtskräftige Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 am 20. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen.