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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2024

Rechtskräftige Gemeinde­versammlungsbeschlüsse

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni am 23. Juli 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über den Nationalfeiertag

Am Nationalfeiertag, 1. August und am Freitag, 2. August (Brückentag) bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Montag, 5. August gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten, wie sie auf der Gemeinde-Homepage publiziert sind. Wir danken für die Kenntnis-nahme und das Verständnis.

Ersatzwahl für ein Mitglied der
Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen vom 22.09.2024
für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Herr Jonas Ackermann, Elfingen, hat seine Demission als Mitglied der Regionalen Steuerkommission eingereicht. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 22. September 2024 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten aus den Gemeinden Böztal oder Zeihen (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 09. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann über die Homepage www.zeihen.ch bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, das zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede im Wahlkreis wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für diese Kommission bereits im ersten Wahlgang möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Zeihen, 23.07.24. Gemeinderat und Verwaltung

Einladung zur Bundesfeier 2024

Zur diesjährigen Bundesfeier am 31. Juli laden wir die Bevölkerung von Zeihen herzlich auf den Gemeindehausplatz ein. Programm: Ab 18.00 Uhr Eröffnung Festwirtschaft durch die KUKO Zeihen und ihre lieben Helfer, ab 18.30 Uhr Grillierte Würste, Brot, Getränke zu fairen Preisen, ab 18.30 Uhr Live-Musig mit der «Husmusig Effige», ca. 19.30 Uhr 1.-August-Ansprache durch unseren Nationalrat Christoph Riner, ab 21.30 Uhr Lampionumzug (diese müssen selbst mitgebracht werden) mit Abgabe eines 1.-August-Weggen an die Kinder; gemeinsames Singen der Landeshymne. Bei Regenwetter findet der Anlass in der Turnhalle statt. Um Unfälle zu vermeiden, verzichten wir auf das Abbrennen von Feuerwerk. Die Eltern sind für die Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich. Wir freuen uns auf viele Gäste und eine stimmungsvolle Bundesfeier. Kulturkommission Zeihen

Seniorenwanderung

Die nächste Seniorenwanderung findet am Donnerstag, 1. August, statt. Treffpunkt: Parkplatz Gemeindehaus Zeihen, 14 Uhr.