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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 29-2025

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt vom 18. Juli bis 18. August 2025 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: Gesuchsteller: Eycan Ozan und Beatrice, Weiheracher 4a, 5079 Zeihen; Bauvorhaben: Solaranlage; Ortslage: Gebäude Nr. 654, Parzelle Nr. 1028, Weiheracher 4a; Zone: Dorfkernzone. Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.

Abschlussarbeiten Sanierung
Kantonsstrasse Effingen - Zeihen

Gemäss Informationen der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau werden im Juli Abschlussarbeiten an der Kantonsstrasse Effingen - Zeihen ausgeführt. Ab Samstag, 19. Juli kommt es aufgrund von Deckbelagsarbeiten zwischen dem provisorischen Kreisel auf der Bözbergstrasse in Effingen und der Ortsgrenze von Zeihen für mindestens eine Woche zu Sperrungen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen. Der Kanton bittet die Verkehrsteilnehmer, während dieser Zeit die Ortsverbindungsstrasse soweit möglich zu umfahren und den Umleitungen zu folgen. Sollte das Wetter in der geplanten Zeit den Einbau des Asphalts nicht zulassen, werden die Arbeiten jeweils um einzelne Tage verschoben. Nach dieser Bauphase stehen noch Fertigstellungsarbeiten und die Errichtung des definitiven Kreisels an. Im Zeitraum vom 19./20. Juli (Ausweichdatum 26./27. Juli) verkehrt das Postauto auf der Linie 139 nur zwischen Herznach und dem Bahnhof Effingen (Wendepunkt). Umsteigen ist nur in Herznach möglich. Im Zeitraum vom 21. - 23. Juli (Ausweichdatum 24./25. Juli) ist der Autobahnanschluss in Effingen (Ein- und Ausfahrt) gesperrt. Bitte beachten Sie die Hinweise im Postauto und die aufgestellten Beschilderungen des Kantons. Bauleitung und Unternehmung danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Person hat bei der Gemeinde Zeihen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: - Ibrahimi Gentian, Jg. 1994, männlich, Kosovo, wohnhaft Stiegli 2; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.