Ersatzwahl für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission Böztal – Zeihen vom 22.09.2024 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Herr Jonas Ackermann, Elfingen, hat seine Demission als Mitglied der Regionalen Steuerkommission eingereicht. Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Regionalen Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 22. September 2024 statt. Gemäss § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) sind Anmeldungen bei den Gemeindekanzleien Böztal oder Zeihen einzureichen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr und den Heimatort sowie Angaben über Strasse und Hausnummer des/der Kandidaten/Kandidatin enthalten. Ferner sind die Partei oder die Gruppierung, welche einen Kandidaten vorschlägt, anzugeben. Die Anmeldung muss zudem im Sinne von § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) von mindestens zehn stimmberechtigten Einwohnern unterzeichnet sein. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Böztal oder Zeihen bezo-gen werden oder auf der Homepage www.boeztal.ch heruntergeladen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Wahlvorschläge für die Kandidatur als Mitglied der Regionalen Steuerkommission Böztal - Zeihen müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 09. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in den Gemeinden wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR).
Gemeindebeitrag an die Kosten der Schülerabos
Die Gemeinde Zeihen übernimmt 80 Prozent der Kosten der TNW-Jahresabonnemente von Schulkindern mit Schulort Frick. Der Beitrag für das neue Schuljahr 2024/25 kann gegen Einrei-chung einer Kopie der Zahlungsquittung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und unter Angabe der IBAN-Nummer geltend gemacht werden. Die Abteilung Finanzen steht bei Fragen unter Tel. 062 867 40 41 gerne zur Verfügung.
Bibliothek Öffnungszeiten Sommerferien
Die letzte Ausleihe vor den Ferien findet am 6. Juli statt. Neu haben haben wir während den Sommerferien am Samstag, 20. Juli, von 10 bis 11.30 Uhr geöffnet! Nach den Schulferien sind wir am Dienstag, 13. August, gerne wieder für alle da. Das ganze Bibliotheksteam wünscht schöne, hoffentlich sonnige Sommertage!