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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2023

Einladung zur ­Gemeindeversammlung

Am kommenden Freitag finden in der Unterkirche die Gemeindeversammlungen der Ortsbürgergemeinde (Beginn 19.30 Uhr) und der Einwohnergemeinde (ab 20.00 Uhr) statt. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Ergebnis des 1. Wahlgangs vom 18.06.2023

Die Ersatzwahl vom letzten Sonntag für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 hat zu folgendem Resultat geführt: Eingelangte Wahlzettel: 500; Ausser Betracht fallende leere und ungültige Wahlzettel: 314; In Betracht fallende Wahlzettel: 186; Absolutes Mehr: 83 Stimmen; Es haben Stimmen erhalten: - Vereinzelte: 328 Stimmen – Da kein Kandidat bzw. Kandidatin das absolute Mehr erreicht hat, konnten die freien Sitze noch nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 22. Oktober 2023 der 2. Wahlgang statt. Diesbezüglich wird auf die nachstehende Publikation verwiesen. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Zweiter Wahlgang für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Nachdem im ersten Wahlgang keine Wahl zu Stande gekommen ist, ist für die beiden offenen Sitze der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen ein zweiter Wahlgang nötig. Wählbar ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 28. Juni 2023, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte aus den Gemeinden Böztal oder Zeihen (Wahlkreis) bei der Gemeindekanzlei der Wohngemeinde des Kandidaten/der Kandidatin zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht möglich. Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei, die auch die entsprechenden Formulare abgibt. Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet. Sofern im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze, findet am 22. Oktober 2023 der zweite Wahlgang statt. Andernfalls werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.

Baugesuch

Das folgende Baugesuch liegt vom 23. Juni bis 24. Juli 2023 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: Gesuchsteller: Waser Flavio und Michelle, Theilerweg 3, 5070 Frick; Projektverfasser: Stöckli Gartenbau AG, 5070 Frick; Bauvorhaben: Umgebungsgestaltung; Ortslage: Gebäude Nr. 648, Parzelle Nr. 1022, Weiheracher 6a; Zone: Kernzone / Wohnzone W2; Allfällige Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit einem Antrag dem Gemeinderat, 5079 Zeihen, einzureichen.

Gemeindebeitrag an die Kosten der Schülerabos

Die Gemeinde Zeihen übernimmt 80 Prozent der Kosten der TNW-Jahresabonnemente von Schulkindern mit Schulort Frick. Der Beitrag für das neue Schuljahr 2023/24 kann gegen Einreichung einer Kopie der Zahlungsquittung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und unter Angabe der IBAN-Nummer geltend gemacht werden. Die Abteilung Finanzen steht bei Fragen unter Tel. 062 867 40 41 gerne zur Verfügung.

Gemeinderatssitzungen

Der Gemeinderat unterbricht im Juli seinen zweiwöchigen Sitzungsrhythmus. Die letzte Sitzung vor den Sommerferien findet am Dienstag, 27. Juni statt. Nach den Ferien beginnt der ordentliche Ratsbetrieb wieder am Dienstag, 8. August. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine schöne, erholsame Ferienzeit.

Budgeteingaben

Nach den Sommerferien wird der Gemeinderat mit der Erarbeitung des Budgets 2024 beginnen. Eingaben von Kommissionen, Vereinen, Organisationen oder Einzelpersonen sind daher bis Mitte August schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen. Verspätet eingehende Begehren können nur in Ausnahmefällen noch berücksichtigt werden.