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Gemeinderat beantragt neue Verwaltung für Wölflinswil

(gs) Der Gemeinderat Wölflinswil beantragt an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni die Einführung einer eigenständigen Verwaltung per 1. Januar 2028. Die neue Organisation mit 260 Stellenprozenten übernimmt Kernaufgaben intern und lagert spezialisierte Aufgaben aus. «Sie ist gegenüber der heutigen Gemeinschaftsverwaltung günstiger. Eine Zusammenarbeit auf dieser Basis wurde Oberhof angeboten. Der Gemeinderat Oberhof hat dieses Angebot abgelehnt», teil Gemeinderat Wölflinswil mit.

Der bestehende Vertrag über die Gemeinschaftsverwaltung Wölflinswil-Oberhof wurde an der Gemeindeversammlung vom 25. Juni 2025 auf den 31. Dezember 2027 gekündigt. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat beauftragt, eine neue Lösung auszuarbeiten, die Organisation und Finanzbelastung adäquat abbildet. In den anschliessenden Gesprächen zwischen den Gemeinderäten Wölflinswil und Oberhof zeigte sich, dass bei zentralen Fragen wie Kostenteiler, Führungsverantwortung und Organisationsstruktur keine gemeinsame Grundlage gefunden werden konnte. Aus Sicht des Gemeinderats Wölflinswil kann eine gemeinsame Verwaltung nur funktionieren, wenn Führung, Verantwortung und Kostenanteil zusammenpassen: «Da Wölflinswil den überwiegenden Teil der Kosten sowie die Hauptverantwortung für die Infrastruktur trägt, müssten diese Verhältnisse auch in der Organisation entsprechend abgebildet werden.»

Mit der Verwaltung Wölflinswil 2028 übernehme der Gemeinderat Verantwortung und schaffe die Grundlage für eine effiziente, kostengünstigere und moderne Verwaltung. Die neue Organisation orientiere sich am heutigen Bedarf von Wölflinswil sowie an 
vergleichbaren Gemeinden. Die Einwohnerdienste und der Schalterbetrieb sollen wie bisher an drei Tagen angeboten werden, so der Gemeinderat Wölflinswil in seiner Mitteilung. Der Stellenplan wird von derzeit 470 Stellenprozenten auf 260 Stellenprozente reduziert. In den 260 Stellenprozenten ist eine Reserve von 20 Stellenprozenten enthalten, die nur bei Bedarf aktiviert wird. Verwaltungszweige, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern oder situativ einen stark schwankendem Personalaufwand haben, insbesondere Bauverwaltung und Sozialdienst, werden ausgelagert. Diese Aufgaben werden heute weitgehend je von einer Person bearbeitet. Mit der Auslagerung können Leistungen teilweise nach effektivem Aufwand bezogen, Stellvertretungen sichergestellt, Synergien genutzt und spezialisiertes Fachwissen eingebunden werden. Auch wenn diese Verwaltungszweige ausgelagert werden, werden nach Bedarf Mitarbeitende Sprechstunden vor Ort wahrnehmen. «Insgesamt wird die neue Verwaltung kostengünstiger und robuster», verspricht der Gemeinderat Wölflinswil.

Dem Gemeinderat Oberhof wurde lautt dem Gemeinderat Wölflinswil eine Zusammenarbeit auf Basis der neuen Verwaltungsorganisation angeboten. Die politische Eigenständigkeit beider Gemeinden wäre dabei gewahrt geblieben. Voraussetzung dafür war, dass die Leistungen für Oberhof nach effektivem Aufwand verrechnet werden und Führung sowie Administration bei Wölflinswil liegen. «Damit hätte Oberhof von der bestehenden Infrastruktur und von der Administration durch Wölflinswil profitieren können; gleichzeitig wären für beide Gemeinden zusätzliche Synergien möglich gewesen», ist der Gemeinderat Wölflinswil überzeugt. Auch eine externe Mediation wurde in Betracht gezogen. Aus Sicht des Gemeinderats Wölflinswil hätte sie den Dialog und die Gesprächsführung unterstützen können. Sie hätte jedoch keine Einigung über die zentralen inhaltlichen Fragen ersetzt. Voraussetzung für weitere Verhandlungen wäre gewesen, dass Kostenteiler, Führungsverantwortung und Organisationsstruktur grundsätzlich zur Diskussion stehen. «Eine solche gemeinsame Grundlage konnte nicht gefunden werden. Der Gemeinderat Oberhof hat das Angebot zur Zusammenarbeit nicht angenommen. Die vorgeschlagene Verwaltungsorganisation ermöglicht jedoch weiterhin eine Zusammenarbeit. Das Angebot bleibt deshalb bestehen», heisst es weiter und: «Der Gemeinderat Wölflinswil schlägt eine modernisierte Verwaltung vor, die gegenüber heute kostengünstiger ist, den heutigen Anforderungen entspricht sowie zukunftsfähiger ist. Der Antrag wird frühzeitig gestellt, damit die personellen und organisatorischen Fragen sorgfältig geklärt und die Umsetzung per 1. Januar 2028 vorbereitet werden können.»