Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. November 2025, veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll, Genehmigung; 2. Budget 2026, Genehmigung;
Einwohnergemeinde
1. Protokoll – Genehmigung; 2. Kreditabrechnung «Strassenbeleuchtung» – Genehmigung; 3. Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung (BNO) – Kredit CHF 150’000 – Genehmigung; 4. Budget 2026 – Genehmigung; Alle Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/5 der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 05. Januar 2025. Gemeinderat
Keine Kehrichtabfuhr an Maria Empfängnis / Nachholung am Mittwoch, 10.12.
Am Montag, 8. Dezember wird kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am Mittwoch, 10. Dezember nachgeholt. Der Kehricht ist ab 07.00 Uhr bereitzustellen.
Gemeinschaftsverwaltung geschlossen
Die Gemeinschaftsverwaltung ist im Jahr 2025 letztmals am Donnerstag, 18. Dezember, von 08:30 bis 11:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr geöffnet. Über die Festtage, d. h. von Freitag, 19. Dezember 2025 bis und mit Montag, 05. Januar 2026, bleibt die Gemeinschaftsverwaltung geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Tel. 062 867 60 42 (Sie werden zurückgerufen). Ab Dienstag, 06. Januar 2026 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten.
Ergebnis der Ersatzwahl eines
Mitglieds in die Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029
Die Ersatzwahl eines Mitglieds in die Finanzkommission für Amtsperiode 2026/2029 hat zu folgendem Resultat geführt: Stimmberechtigte: 816; Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 378; Eingelangte Wahlzettel: 336; leer/ungültig: 11; in Betracht fallende Wahlzettel: 325; Absolutes Mehr: 163 Stimmen. Gewählt ist: Bircher Franziska, neu 194 Stimmen. Weiter haben Stimmen erhalten, Stacher Brigitte, 123 Stimmen, diverse Vereinzelte: 8 Stimmen. Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro
