Baugesuche – öffentliche Auflage
• Bauherrschaft: Treier Holzbau AG, Mühlmet 177, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Treier Holzbau AG, Mühlmet 177, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Vordachanbauten an Geb.-Nr. 121 und 452; Ortslage: Parzelle 330, Mühlmet, Wohn- und Gewerbezone. • Bauherrschaft: Heidi Lander-Treier, Rank 24, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Grabmatt 552, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Umbau Einliegerwohnung best. Wohnhaus; Ortslage: Rank, Gebäude 24, Parzelle 148, Dorfkernzone. Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 03.12.2021 bis 03.01.2022 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021 veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll, Genehmigung. 2. Personalreglement, Genehmigung. 3. Budget 2022, Genehmigung.
Einwohnergemeinde
1. Protokoll, Genehmigung. 2. Beschattung beim Schulhaus – Kredit CHF 20 000, Genehmigung. 3. Sanierung Turnhalle – Kredit CHF 150’000, Genehmigung. 4. Personalreglement, Genehmigung. 5. Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 125 %, Genehmigung.
Die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtsgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von 1/10 der Stimmberechtigten (Ortsbürgergemeinde) bzw. 1/5 der Stimmberechtigten (Einwohnergemeinde) das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf Referendumsfrist: 03. Januar 2022. Gemeinderat
Rümli
Siehe unter Oberhof.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Mittwoch, 08. Dezember (Maria Empfängnis) geschlossen. Besten Dank für das Verständnis. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an die Nummer 079 934 75 71.
Jurapark-Weihnachtsbaum, Verkauf frisch ab Feld
Am Samstag, 11. und 18. Dezember, jeweils zwischen 10 und 12 Uhr, können Interessierte einen Jurapark-Weihnachtsbaum in der Weihnachtsbaumkultur Kreuzmatt in Wölflinswil aussuchen. Dieser wird sogleich zur Mitnahme gefällt. Der Weihnachtsbaum wurde vom Forstbetrieb Wölflinswil-Herznach-Oberhof-Ueken im Jurapark Aargau kultiviert. Dabei wird auf eine ökologische Produktion Wert gelegt. Nordmannstannen werden zum Preis von CHF 30 pro Meter verkauft. Wählen Sie zur weihnachtlichen Einstimmung für die ganze Familie Ihren Baum im Feld aus.
Ausstellung im Alten Gemeindehaus
Im Zusammenhang mit der Label-Verleihung an den Jurapark Aargau ist eine Begleit-Ausstellung entstanden «Quer durch den Aargauer Jura – die vier Jahreszeiten». Die farbenfrohe Ausstellung zeigt mit Bildseiten im Grossformat die Vielfalt unserer Landschaft zwischen Aare und Rhein. Auf vielseitigen Wunsch ist diese Präsentation nochmals zugänglich am Sonntagnachmittag, 12. Dezember, 14 bis 17 Uhr im Alten Gemeindehaus, Parterre. Offen für alle Interessierten. Zertifikatspflicht
Weihnachtsbaumverkauf Wölflinswil und Oberhof
Der diesjährige Weihnachtsbaumverkauf (Fichten) findet am Dienstag, 21. Dezember, von 16 bis 17 Uhr beim alten Gemeindehaus in Wölflinswil statt.