Ergebnisse der Gesamterneuerungs-wahlen des Gemeinderats (5 Mitglieder), des Gemeindeammanns, des Vizeammanns, der Steuerkommission (2 Mitglieder) sowie einem Ersatzmitglied Steuerkommission vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; 1. Wahlgang
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderats
Absolutes Mehr 141. Gewählt sind: • Treier Hans Jörg (bisher) 304 • Sabato Giuliano (bisher) 320 • Sattler Brigitte (bisher) 265 • Meier Patrick (neu) 283. Stimmen erhalten haben: • Müller Martin (neu) 14 • Amsler Nicole (neu) 12 • Gerber Christoph (neu) 12 • Gander Reto (neu) 11 • Stocker François (neu) 7 • Reimann Daniel (neu) 6 • Bircher Franziska (neu) 5 • Freiermuth Jörg (neu) 4 • Belser Sandra (neu) 3 • Herzog Colin (neu) 2. Es wurden im 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Ta-gen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 08.10.2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.woelflinswil.ch heruntergeladen werden.
Wahl des Gemeindeammanns
Absolutes Mehr 167. Gewählt ist: • Sabato Giuliano (bisher) 308. Weitere Stimmen haben erhalten: • Sattler Brigitte (neu) 10 • Treier Hans Jörg (neu) 5. Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl des Vizeammanns
Absolutes Mehr 165. Gewählt ist: • Treier Hans Jörg (neu) 178. Weitere Stimmen haben erhalten: • Meier Patrick (neu) 122 • Sattler Brigitte (neu) 13. Nachdem die Wahl zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Wahl von 2 Mitgliedern der Steuerkommission
Absolutes Mehr 63. Gewählt ist: • Bircher Franziska (neu) 136. Stimmen erhalten haben: • Bircher Christoph (neu) 9 • Amsler Adrian (neu) 6 • Kunz Marc (neu) 4 • Treier Adrian (neu) 4. Es wurden im 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 08.10.2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.woelflinswil.ch heruntergeladen werden.
Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Absolutes Mehr 48. Stimmen erhalten haben: • Bircher Franziska (neu) 29 • Acklin Markus (neu) 6 • Freiermuth Corinne (neu) 3 • Kunz Marc (neu) 3 • Schmid Roger (neu) 3 • Treier Hans Jörg (neu) 3. Das absolute Mehr wurde von niemandem erreicht. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Dabei ist nur wählbar, wer innert 10 Ta-gen nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am Mittwoch, 08.10.2025, 12.00 Uhr, durch mindestens 10 Stimmberechtigte bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros angemeldet wird (§ 32 Abs. 1 GPR). Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.woelflinswil.ch heruntergeladen werden.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro
Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Eva Borer, neue Co-Leiterin Finanzen, ist als Mitglied der Finanzkommission zurückgetreten. Am 30. November 2025 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanz-kommission für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtig-ten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Wölflinswil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, ein-zureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Anmeldeformular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.woelflinswil.ch heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag), welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird, berücksichtigt werden. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Wahlbüro
Kartonsammlung am 15./16. Oktober
Die nächste Kartonsammlung findet von Mittwoch, 15. Oktober, 9 Uhr, bis Donnerstag, 16. Oktober, 12 Uhr statt. Beim Schulhaus Moos in Oberhof steht eine Mulde bereit, in welcher der Karton deponiert werden kann. Ein Einsammeln des Materials findet nicht statt.
Altmetallsammlung am 15./16. Oktober
Der Container für die Altmetallsammlung steht vom Mittwoch, 15. Oktober, 9 Uhr, bis Donnerstag, 16. Oktober, 12 Uhr beim Schulhaus Moos in Oberhof. Das Material muss gebracht werden (keine Elektronikgeräte etc.). Es findet kein Einsammeln statt.
Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherrschaft: Moritz Hort, Martin Hort und Erika Degen Hort, Unterdorf 63, 5063 Wölflinswil; Projektverfasserin: Zimmerli Dach- und Lukarnenbau AG, Rohrerstrasse 20, 5000 Aarau; Bauprojekt: Einbau Lukarne; Ortslage: Parzelle 102, Gebäude-Nr. 63, Unterdorf, Dorfkernzone. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 03.10.2025 bis 03.11.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Ge-meinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.