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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2022

 

Gemeindeabstimmung

Ergebnis der obligatorischen Referendumsabstimmung vom 25. September 2022 betreffend den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 zum Traktandum 9 - Revision Gemeindeordnung Wölflinswil: Stimmberechtigte: 768; ungültige briefliche Stimmabgaben: 5; gültig abgegebene Stimmrechtsausweise: 427; Stimmbeteiligung: 51,2 %; eingelegte Stimmzettel: 393; leere Stimmzettel: 4; ungültige Stimmzettel: 1; in Betracht fallende Stimmzettel: 388; Ja-Stimmen: 311; Nein-Stimmen: 77. – Eine Abstimmungsbeschwerde wäre innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift hätte einen Antrag und eine Begründung zu erhalten. Wahlbüro

Höhenfeuer

Aufgrund des Feuerverbots konnten die Jahrgänger 2003 aus Wölflinswil und Oberhof das Höhenfeuer am 1. August nicht entzünden. Am Samstag, 01. Oktober wird dies nachgeholt. Ab 19 Uhr ist die Festwirtschaft im Gebiet Ramistell beim Höhenfeuer geöffnet. Um 20 Uhr startet der Fackelspaziergang ab Friedhofparkplatz Wölflinswil, anschliessend Entzündung des Feuers. Detailinformationen sind auf der Gemeindewebseite unter «Anlässe» aufgeschaltet.

Baugesuche – öffentliche Auflage

• Bauherrschaft: Angelo Schmid, Oeligass 89, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Eigenstrom GmbH, Rank 22, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: PV-Anlage; Ortslage: Parzelle 993, Gebäude-Nr. 89, Oeligass, Dorfkernzone; • Bauherrschaft: Rolf Hochreuter, Altenberg 344, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Krieger AG, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil; Bauprojekt: Ersatzneubau Ökonomiegebäude; Ortslage: Parzelle 467, Gebäude-Nr. 214, Schrannhof, Landwirtschaftszone, kantonale Zustimmung erforderlich – Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 30.09.2022 bis 31.10.2022 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Mitarbeit Arbeitsgruppen ­Fusionsabklärungen

Sind Sie interessiert in einer der Arbeitsgruppen für die Fusionsabklärungen mitzuwirken? Folgende sieben Arbeitsgruppen stehen zur Auswahl: Organisation, Finanzen, Bildung, Ortsbürger, Liegenschaften und Werkdienste, Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Entsorgung, Strassen), Kultur, Soziales und Gesundheit. Melden Sie sich bitte bis am 9. Oktober 2022 bei der Gemeinschaftsverwaltung. Da sich mehr Personen melden können, als in einer bestimmten Arbeitsgruppe mitwirken können, bitten wir Sie mehrere Möglichkeiten mit Präferenzen anzumelden. Die definitive Gruppeneinteilung erfolgt durch den Projektausschuss auf der Basis der gemeldeten Präferenzen und vorbehältlich des Bedarfs. Gemeinderäte Oberhof und Wölflinswil

Herbstmärt

Anmeldung Herbstmärt Wölflinswil bis 29.09.2022 bei Sibylle Hochreute 079 549 50 38 oder online unter herbstmaert.ch