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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2023

Rücktritt aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Benj Herzog tritt auf Ende 2023 aus dem Gemeinderat zurück. Während insgesamt 8 Jahren hat er die Geschicke der Gemeinde Wölflinswil mitgelenkt. Der Gemeinderat dankt Benj Herzog für sein langjähriges und grosses Engagement zu Gunsten der Bevölkerung und der Gemeinde bestens. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat dem Rücktrittsbegehren bereits zugestimmt.

Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der laufenden ­Amtsperiode 2022/2025, 1. Wahlgang am 19. November 2023; ­Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 19. November 2023, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 06.10.2023, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

Ressortwechsel im Gemeinderat

Aus organisatorischen Gründen hat Gemeindeammann Giuliano Sabato das Ressort «Bildung, Schule, Jugend, Tagesstrukturen» per 01. September 2023 an Gemeinderat Reto Herzog abgegeben.

Verschiebung Wintergemeindeversammlung

Die Wintergemeindeversammlung wird vom Mittwoch, 22. November 2023, auf den Freitag, 24. November 2023, verschoben.

Wiederinbetriebnahme Bancomat Wölflinswil

Der Bancomat beim Gemeindehaus in Wölflinswil wurde mit der neusten Sicherheitstechnik ausgestattet und steht ab Donnerstag, 7. September 2023 wieder für die Bevölkerung zur Verfügung.

Treier-Schenkung

Seit dem 1. Januar 1974 besteht sowohl in Wölflinswil als auch in Oberhof die «Treier-Schenkung» mit dem Zweck, jungen Menschen nach Abschluss der Erstausbildung einen Startbatzen mit auf den Weg zu geben. Jugendliche, die im laufenden Jahr eine Ausbildung abgeschlossen haben, können dem Gemeinderat bis spätestens 15. Oktober 2023 ein schriftliches Beitragsgesuch einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie Fähigkeitsausweis, Einzahlungsschein oder Bank-/Postverbindung (IBAN-Nr.), Passfoto (für Rückblende), Kurzbericht über die bisherige Tätigkeit und die nächsten Zukunftsaussichten (für Rückblende). Die Unterlagen können gerne elektronisch eingereicht werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. resp. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..