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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt im Gemeindegebiet von Wölflinswil, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal, seit dem 25. Juli 2026, 09.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet» ist bei sachgemässer und vernünftiger Anwendung zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Weitere Informationen auf www.woelflinswil.ch. Gemeinderat

Bundesfeier

Die Bundesfeier findet am Samstag, 1. August ab 18 Uhr in der Schulanlage Moos in Oberhof statt. Diesjähriger Festredner ist Andreas Fahrni, Chef Regionales Führungsorgan Oberes Fricktal. Die Gemeinderäte von Oberhof und Wölflinswil sowie die durchführenden Vereine freuen sich auf viele Besucherinnen und Besucher! Die Entzündung des Höhenfeuers inkl. Fackelumzug finden zu einem späteren Zeitpunkt statt. Das Ersatzdatum wird sobald als möglich bekanntgegeben.

Sommeröffnungszeiten
Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist noch bis Freitag, 7. August, reduziert geöffnet. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Dienstag bis Donnerstag durchgehend von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da (Tel. 062 867 60 40). In dringenden Fällen (Todesfall etc.) bitten wir Sie, die Nummer 062 867 60 44 zu wählen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage.

Musig i de Badi Huebmet

Am Donnerstag, 6. August, 19.00 Uhr, werden wir bei schönem Wetter in der Badi Huebmet ein Konzert geben. Wir freuen uns auf viele kleine und grosse Badegäste, die unsere Klänge geniessen. Wie immer besteht in der Badi Wölflinswil die Gelegenheit zum Baden, zum Grillieren und natürlich zum gemütlichen Zusammensein. Verschiebedatum: Donnerstag, 13. August, 19 Uhr. Eure Musikgesellschaft Wölflinswil-Oberhof

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der anhaltenden Hitze, Trockenheit und den ausbleibenden, ausreichenden Niederschlägen hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz, BSG), ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» ausgesprochen. Im Gemeindegebiet Zeihen gilt diese Gefahrenstufe rückwirkend seit dem 24. Juli 2026, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal. Im gesamten Kantonsgebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet», eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Gemeinderat und Verwaltung