• Bauherrschaft: Alfred und Monika Busslinger, Mühligass 108, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: dito Bauherrschaft; Bauprojekt: Wind- und Sichtschutz; Ortslage: Parzelle 263, Geb. 108, Mühligass, Dorfkernzone. • Bauherrschaft: Roland und Eveline Döbeli, Jörg und Cornelia Freiermuth, Oberrain 408, 5063 Wölflinswil; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aufstellung innen); Ortslage: Parzelle 948, Geb. 408 und 409, Oberrain, W2. Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 05.07.2024 bis 05.08.2024 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen die Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 08. Juli bis Freitag, 09. August reduziert geöffnet. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Dienstag bis Donnerstag durchgehend von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Wir sind nach telefonischer Vereinbarung auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da (Tel. 062 867 60 40). In dringenden Fällen (Todesfall etc.) bitten wir Sie, die Nummer 079 934 75 71 zu wählen. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Sommertage!
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Linda Jeker, Wölflinswil, Vordach an Sitzplatz, Gebäude 108, Parzelle 263, Mühligass, Dorfkernzone; Esther und Marcel Wagner, Wölflinswil; Anbau Vordach, Gebäude 428, Parzellen 535 und 63, Gewerbezone
Orientierungsversammlung
Am Donnerstag, 11. Juli 2024, 20.00 Uhr, findet in der Turnhalle Huebmet, Wölflinswil, die Orientierungsversammlung «Neubau Turnhalle» statt.
Regionales Steueramt Frick
Knapp 60 % aller Steuererklärungen 2023 haben wir erhalten. Dafür danken wir Ihnen bestens. Wir bitten all jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies umgehend nachzuholen. Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem Sie das Steuerprogramm EasyTax verwenden. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen werden. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, bitten wir Sie um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Verwaltung», «Online-Schalter» elektronisch möglich. Sie erleichtern uns damit die Arbeit wesentlich. Alle Pflichtigen, welche bis 7. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden von uns eine Mahnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick