Ersatzwahl Finanzkommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025
Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nachstehende Person in stiller Wahl als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt: Mitglied Finanzkommission (1 Sitz): • Borer-Reimann Eva Maria, 1989, Wölflinswil AG, Oeligass 80, parteilos. Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Rücktritt aus dem Gemeinderat
Gemeinderat Reto Herzog tritt per 31. Mai 2025 aus dem Gemeinderat zurück. Während fast zweieinhalb Jahren hat er die Geschicke der Gemeinde Wölflinswil mitgelenkt. Der Gemeinderat dankt Reto Herzog für sein grosses Engagement zu Gunsten der Bevölkerung und der Gemeinde bestens. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat dem Rücktrittsbegehren bereits zugestimmt.
Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025, 1. Wahlgang am 18. Mai 2025; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 18. Mai 2025, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Wölflinswil zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 04. April 2025, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).
Naturschutzverein Wölflinswil
Unsere diesjährige Nistkastenreinigung findet am Samstag, 25. Januar, statt. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf dem Dorfplatz. Bitte Kleidung dem Wetter anpassen. Putzmaterial ist vorhanden. Wir freuen uns auf viele grosse und kleine Helferinnen und Helfer. Bei schlechter Witterung gibt Sandra Belser unter 062 877 16 25 Auskunft, ob der Anlass stattfinden kann.
Rümli
Das Rümli in Oberhof ist am Freitag, 24. Januar, von 19.30 bis 23 Uhr geöffnet. Wir freuen uns, wenn uns wieder viele Jugendliche in unserem Jugendraum besuchen. Das Betreuerteam
Regionales Steueramt Frick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2024. Ausserdem ist es ab 29. Januar möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Nur die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege im Steuererklärungsbogen dem Steueramt eingereicht werden. Ausgedruckte Steuererklärungen müssen noch immer unterschrieben werden. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2025 bei uns eintreffen. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen, benützen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuern (Rubrik Natürliche Personen) oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Mahngebühren
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Für die erste Mahnung fällt eine Gebühr zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig.
Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Gesuche um Zahlungsaufschub sind direkt an die Finanzverwaltung Ihrer Wohngemeinde zu richten. Regionales Steueramt Frick