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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 52-2025

Kehrichtabfuhr über die ­Weihnachtstage

Über die Weihnachts- und Neujahrstage wird der Kehricht in der Gemeinde Wittnau wie gewohnt jeweils am Montag eingesammelt. Der Kehricht ist jeweils um 7.00 Uhr bereitzustellen. Der Gemeinderat

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage

Die Büros bleiben über die Feiertage bis zum 04.01.2026 geschlossen. Die Arbeitszeit wurde vorgeholt. Ab Montag, 05.01.2026 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Der Gemeinderat

Ergänzungswahl für den ­Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029 vom 08.03.2026

Am 28.09.2025 konnte der Gemeinderat nicht vollständig gewählt werden. In der Anmeldungsfrist sowie auch Nachfrist für den 2. Wahlgang am 30.11.2025 sind keine Kandidaten vorgeschlagen worden. Am 08.03.2026 finden die Ergänzungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Gewählt wird 1 Mitglied des Gemeinderates. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Das Wahlbüro

Zum Jahresende

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das entgegen gebrachte Vertrauen und allen Angestellten, sowie den Funktionären und Kommissionsmitgliedern für die geleisteten Dienste. Wir wünschen Ihnen, liebe Einwohnerschaft von Wittnau, frohe und besinnliche Festtage und einen guten Start ins neue Jahr. Möge Ihnen das neue Jahr viel Erfolg, Glück und Gesundheit bringen. Der Gemeinderat

Meldung bei Wechsel von ­Mietverhältnissen

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01.05.2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Einwohnerdienste Wittnau

eUmzug – elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau