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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2025

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26.11.2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürger-gemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 26.11.2025 veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde

1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025; 2. Budget 2026

Einwohnergemeinde

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2025; 2. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Disch Alexander; 3. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Arifi Liridon; 4. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Sommer Florian und Mischler Léa mit ihren Kindern Eloan und Malo Sommer; 5. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Huber Uwe; 6. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Mayer Marion; 7. Genehmigung Kredit Verschiebung Fussgängerüberquerungsstelle Kirchbachstrasse; 8. Genehmigung Kreditabrechnung Eichmattweg; 9. Genehmigung Besoldung Gemeinderat ab 1. Januar 2026; 10. Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatz Bachbrücke Nr. 31, Alte Dorfstrasse; 11. Zurückgewiesen: Verpflichtungskredit Teilerneuerung Kehrstrasse, Langmattstrasse; 12. Genehmigung Budget 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 119%; Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum, ausser über den Beschluss der Einbürgerung. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendums-begehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 05.01.2026; Der Gemeinderat

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 05.12.2025 bis 03.01.2026 auf: Bauherrschaft: Schilling André und Sandra, Wittnau / Grundeigentümer: Bauherrschaft/ Projektverfasser: St. Kehr, Holzbau & Bauplanung / Bauvorhaben: Anbau Carport / Standort: Parzelle 166, Guggermatt 8a; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

Prämienverbilligung 2026 (Vergünstigung der Krankenkasse)

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte bis 30.09.2025 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung. Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31.12.2025 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig. Nicht gemeldete verbesserte wirtschaftliche Verhältnisse kann zur Rückforderung der bezogenen Prämienverbilligung führen. Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Wittnau gerne weiter. Bitte bringen Sie Ihren Code mit. Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig. Gemeindezweigstelle SVA Wittnau