Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
11.2 °C Luftfeuchtigkeit: 53%

Freitag
8 °C | 20.7 °C

Samstag
5.8 °C | 21.7 °C

Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2023

Eingabe von Spesen

Forderungen gegenüber der Gemeinde wie Sitzungs-, Taggelder und weitere Spesen sind bis am 15. Dezember 2023 der Abteilung Finanzen mit Einzahlungsschein oder unter Angabe einer IBAN-Nr. einzureichen. Guthaben ab Mitte Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung eingefordert werden.

Abteilung Finanzen

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch lieg öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 11.12.2023 bis 10.01.2024 auf: Bauherrschaft: Panorama Plus Immobilien AG, Gipf-Oberfrick / Grundeigentümer: Bauherrschaft / Projektverfasser: Franz Rebmann AG, Kaisten / Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe innen / Standort: Parzelle 137, Leimstrasse 1; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. ­November 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:• Ortsbürgergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 07.06.2023; 2. Genehmigung Budget 2023; • Einwohnergemeinde: 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 07.06.2023; 2. Zusicherung Gemeindebürgerrecht Bentz Sabine und Sascha; 3. Genehmigung Änderungsantrag Gebührenanpassung: Wasserzins CHF 1.80 m³ / Reduktion Abwasserzins CHF 3.10 m³ bzw. 2.50 m³.; 4. Genehmigung Rückweisungsantrag Verpflichtungskredit Ersatz Bachbrücke Nr. 31, Alte Dorfstrasse; 5. Genehmigung Nachtragskredit Sanierung (Änderung) Eichmattweg; 6. Genehmigung unter Vorbehalt der vorgängigen Entscheide der einzelnen Traktanden Budget 2024 mit einem unveränderten Steuerfuss von 119 %; Das Beschlussquorum von 1/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum, ausser über den Beschluss der Einbürgerung. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 08.01.2024 – Der Gemeinderat

Periodische ­Wiederinstandstellung (PWI)

Flurwege und Drainagen, Erneuerung Flurwege und Wasserversorgung. In der Gemeinde Wittnau werden verschiedene landwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (Flurwege, Entwässerungen, Wasserversorgung) instand gestellt und teilweise erneuert. Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht und Pläne/Beilagen) entnommen werden.

Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, § 17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und § 95 des kantonalen Baugesetzes publiziert. Die Projektakten liegen vom 11.12.2023 bis 10.01.2024 zu den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Wittnau öffentlich auf, im Weiteren können die Pläne auch auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles eingesehen werden. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt. Einwendungen gegen die oben aufgeführten Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wittnau zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind ebenfalls zur Einwendung berechtigt. Der Gemeinderat

Winterdienst

Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass auf sämtlichen Wittnauer Gemeindestrassen der Winterdienst auf ein Minimum reduziert ist. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Es ist leider nicht überall möglich, den Schnee von den Hauseinfahrten fernzuhalten. Für die Räumung der Hauseinfahrten sind die Grundeigentümer selber verantwortlich. Wir danken für das Verständnis. Der Gemeinderat

Krankenkassenprämienverbilligung 2024

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte bis 30. September 2023 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung. Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2023 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig. Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Wittnau gerne weiter. Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig. Die Gemeindezweigstelle SVA Wittnau