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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2022

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Maria Empfängnis
Am Donnerstag, 08. Dezember 2022 (Maria Empfängnis) sowie Freitag, 09. Dezember 2022 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Montag, 12. Dezember 2022 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Besten Dank für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat

Eingabe von Spesen
Forderungen gegenüber der Gemeinde wie Sitzungs-, Taggelder und weitere Spesen sind bis am 14. Dezember 2022 der Abteilung Finanzen mit Einzahlungsschein oder unter Angabe einer IBAN-Nr. einzureichen. Guthaben ab Mitte Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung eingefordert werden. Abteilung Finanzen

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 24. November 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden, werden hiermit die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 01.06.2022; 2. Genehmigung Verpflichtungskredit Beitrag an PV-Anlage Mehrzweckgebäude; 3. Genehmigung Budget 2023
Einwohnergemeinde
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 01.06.2022; 2. Zusicherung Gemeindebürgerrecht König Dierk, Else, Felicitas und Florian; 3. Genehmigung Verpflichtungskredit PV-Anlage Mehrzweckgebäude; 4. Genehmigung Verpflichtungskredit Genereller Entwässerungsplan GEP; 5. Genehmigung Budget 2023 mit einem unveränderten Steuerfuss von 119 %; 6. Genehmigung Anpassung Satzungen GSA Rotel; 7. Genehmigung Anpassung Strassenreglement; 8. Genehmigung Anpassung inkl. Änderungsanträge über die Streichung bei QES «keine durchgehenden Strassen» und Kostenteiler bei Erstellung / Änderung der Strassen: 50% Gemeinde und 50% Grundeigentümer beim Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen – Das Beschlussquorum von ¹/5 wurde bei allen Abstimmungen nicht erreicht. Die Beschlüsse über die Traktanden unterstehen somit dem fakultativen Referendum, ausser über den Beschluss der Einbürgerung. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindeverwaltung eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste Zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 03.01.2023 – Der Gemeinderat