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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 44-2021

 

Einladung zum Ortsbürgeranlass vom 8. November 2021
Der Gemeinderat lädt die Wittnauer Ortsbürger und Ortsbürgerinnen am Montag, 8. November 2021, 19.00 Uhr zum Ortsbürgeranlass ein. Alle Teilnehmer des Anlasses müssen aufgrund der Covid-19-Pandemie und der aktuellen Bestimmungen ein Zertifikat (genesen, geimpft oder getestet) vorweisen. Der Anlass findet in der Waldhütte Wittnau statt. Die Teilnehmer sind gebeten Fahrgemeinschaften zu bilden. Allfällige Änderungen würden in der NFZ und auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der Gemeinderat freut sich über einen regen Austausch. Der Gemeinderat

Baubewilligung erteilt
• Bauherrschaft Nebojša Milinkovic, Unterer Kirchweg 20, 5064 Wittnau; Grundeigentümer Petar Milinkovic, Unterer Kirchweg 20, 5064 Wittnau; Projektverfasser Bauherrschaft; Bauvorhaben Ersatz gemeinschaftliche Heizungslösung durch aussen aufgestellte Luft / Wasser Wärmepumpe; Ortslage Unterer Kirchweg 20, Parzelle 230 • Bauherrschaft Christoph Schmid, Oberer Kirchweg 7, 5064 Wittnau; Grundeigentümer Bauherrschaft; Projektverfasser Steffen Architektur GmbH, Hauptstrasse 68, 5064 Wittnau; Bauvorhaben Neubau Dreifamilienhaus; Ortslage Oberer Kirchweg 12, Parzelle 461 • Bauherrschaft Peter Walde, Ebeländstrasse 9, 5064 Wittnau; Grundeigentümer Bauherrschaft; Projektverfasser Michael Müller, Höhenstrasse 2, 9216 Heldswil; Bauvorhaben Zusätzliche nicht-Pflichtparkplätze (bereits ausgeführt); Ortslage Neumatt, Parzelle 155

Guggermatt – Signalisation Sackgasse
Bei der Einfahrt in die Strasse «Guggermatt» soll folgende neue Signalisation erstellt werden: Sackgasse mit Ausnahme (4.09.1), genauer Sackgasse gilt für den motorisierten Verkehr (Art. 46 Signalisationsverordnung). Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Der Gemeinderat

2. Wahlgang für 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025
Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang von einem Ersatzmitglied Steuerkommission sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten als gewählt erklärt: Tschudi Roland, 1952, Kirchmattstrasse 11 – Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Das Wahlbüro

Naturnahe Umgebungsgestaltung
Eine naturnahe Umgebung bietet auch im Siedlungsgebiet eine Heimat für viele Wildtiere und -Pflanzen. In wenig genutzten Bereichen von Gärten oder Grünanlagen finden Pflanzen und Tiere Nischen und Lebensräume. Eine naturnahe Gestaltung dieser Bereiche ist deshalb wichtig. Auf der Gemeindehomepage, www.wittnau.ch, Online-Schalter, Bauverwaltung, kann diesbezüglich ein Merkblatt heruntergeladen werden. Die Landschaftskommission

Nistkastenkontrolle
Zusammen mit Christoph Küng und seinen zukünftigen Firmlingen organisiert der Naturschutzverein eine Nistkastenkontrolle. Da es über 200 Kasten zu reinigen gilt, freuen wir uns auf jede weitere Beteiligung. Auch Kinder ab dem Schulalter sind herzlich willkommen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass gerade sie immer begeistert sind, wenn auch sie Hand anlegen können und ganz unterschiedliche Nester mit vereinzelten Resteiern vorfinden. Besammlung ist am Samstag, 6. November um 13.30 Uhr beim Volg. Der Anlass endet um zirka 16.30 Uhr beim Gugger mit einem feinen Zobig.