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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2023

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege werden gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Den Grundeigentümern wird für die Beachtung dieser Vorschriften gedankt. Der Gemeinderat

Provisorische Kantons- und ­Gemeindesteuern; Verfallanzeige

In diesen Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2023 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regionale Steueramt in Frick (+41 62 865 28 90 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2023 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Wittnau (062 865 67 20 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2023 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2023 bis zum 31. Oktober 2023 begleichen. Die Abteilung Finanzen

Mahngebühren Steuerbezug

Von den Kantonalen Behörden sind zudem Gebühren festgelegt worden, wenn Zahlungen nicht fristgerecht beglichen werden. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt CHF 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00. Die Abteilung Finanzen