Resultate Gemeindewahlen vom 26. September 2021
• Im 1. Wahlgang konnten folgende Gemeinderatsmitglieder für die Amtsperiode 2022/2025 gewählt werden: Anzahl gültige Stimmen (Total 1’951, Absolutes Mehr 196), Stimmbeteiligung: 47.6%. – von Mentlen Andreas (bisher) 346; Beck Niklaus (bisher) 422; Roth Martina (bisher) 379; Hassler Oliver (neu) 278; Schmid Denise (neu) 423. • Als Gemeindeammann wurde gewählt: von Mentlen Andreas (bisher) 309 Stimmen (Absolutes Mehr: 206 Stimmen). • Als Vizeammann wurde gewählt: Beck Niklaus (neu) 329 Stimmen (Absolutes Mehr: 207 Stimmen). Nachdem die Wahl des Gemeinderates zustande gekommen ist, findet kein zweiter Wahlgang statt. • Als Ersatzmitglieder der Steuerkommission haben Stimmen erhalten: Eingelangte Simmzettel 246 (Stimmbeteiligung 24.7 %); Leere 134; Ungültige 2; In Betracht fallende Stimmzettel 110. Vereinzelt gültige Stimmen 110. Absolutes Mehr: 56 Stimmen. Das absolute Mehr wurde von niemanden erreicht. Somit findet am 28. November 2021 ein zweiter Wahlgang statt.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.
2. Wahlgang für 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025
Am 28. November 2021 findet der 2. Wahlgang für ein Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang sind von mindestens zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Wittnau innert 10 Tagen, das heisst bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Formular für die Anmeldung (Wahlvorschläge gemäss § 32 GPR) kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden (062 865 67 20,
Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser in unserer Gemeinde wurde am 16. August 2021 durch die kantonale Lebensmittelkontrolle untersucht. Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt und die Proben ergaben einen einwandfreien Befund. Auf der Gemeindehomepage, www.wittnau.ch unter Verwaltung, Versorgung, Wasser ist der Link «Wasserqualität Wittnau» zu finden, wo die detaillierten Daten stets einzusehen sind.
Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen
Der Kanton Aargau hat die Drittmeldepflicht mit §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert, da die bestehende Lösung des Bundesamts für Statistik das Lebensende erreicht hat. Die neue Lösung ist seit Januar 2020 nun unter dem folgenden Link zu erreichen: drittmeldung.ch. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen. Die Liegenschaftseigentümer sind gebeten, die Meldungen direkt über ihre Applikation oder über die neue Plattform der Einwohnerkontrolle Wittnau zu melden. Der Einwohnerkontrolle wird so unterstützt, Zu- und Wegzüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (
Energieanlagen - Merkblatt
Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Baukommission ein Merkblatt für die Erstellung von Energieanlagen (Solaranlagen, Photovoltaikanlagen) verfasst. Dieses kann auf der Gemeindehomepage, www.wittnau.ch, Online-Schalter, Bauverwaltung heruntergeladen werden. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
– Bauherrschaft: Emanuel und Sana Eckhardt, Obere Gasse 10, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Conrex AG, Industriestrasse 23, 5036 Oberentfelden; Bauvorhaben: Ausbau Dachgeschoss zu 2.5-Zimmerwohnung; Ortslage: Obere Gasse 10, Parzelle 1434. – Bauherrschaft: Altbachmühle AG, Hauptstrasse 41, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Bauherrschaft; Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Grabmatt 552, 5063 Wölflinswil; Bauvorhaben: Neugestaltung bestehender Vorplatz; Ortslage: Hauptstrasse 41, Parzelle 496.
Enkelkinder-Zeit Workshop-Reihe für Grosseltern
Wie kann ich das Grosselternsein voll auskosten? Mit den Kindern und Enkeln Erfahrungen teilen? Darf ich als Grossmutter oder Grossvater auch nein sagen? In der vierteiligen Workshopreihe beschäftigen wir uns mit Beziehungen zu den eigenen Kindern, deren Kinder und sich selbst. Denn durch gute Beziehungen können Grosseltern anderen Generationen Einiges mit auf den Weg geben. Ausserdem gehen wir der Frage nach: Was tut mir persönlich gut? Wo kann ich auftanken? Gerade zu Coronazeiten eine wichtige Frage. Neben verschiedenen kurzen Inputs gibt es Zeit zum Austausch, Diskutieren und Ausprobieren. Enkelkinderzeit ist ein 4er-Paket. Die Workshops bauen aufeinander auf. Der Anlass wird online über Zoom durchgeführt und ist für Aargauer Grosseltern kostenlos. Die Daten finden Sie auf der Webseite: https://suchtpraevention-aargau.ch. Suchtprävention Aargau
MUKI/VAKI-Turnen
Im MUKI/VAKI-Turnen können Kinder ab zwei Jahren mit ihren Mamis, Papis oder mit einer erwachsenen Bezugsperson spannende Turnstunden erleben. Sie sammeln so auf spielerische Art erste Erfahrungen mit Turngeräten, sportlichen Aktivitäten und den gemeinschaftlichen Umgang mit anderen Kindern. Die Mukisaison dauert vom 20. Oktober bis 6. April. Die Trainingszeiten sind immer am Mittwochmorgen von 9 bis 10 Uhr und von 10 bis 11 Uhr in der Turnhalle in Wittnau. Die Kosten betragen Fr. 90.–/Semester (inkl. Turnversicherung) oder nach Absprache und können bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Anmeldung ist via Natel 079 333 94 13 oder Mail
Mukihütedienst in Wittnau
Während den Muikistunden von 9 bis 10 Uhr wird ein Hütedienst von Gabi Schraner angeboten. Die Kinder können jeweils vor die Mukistunde bei ihr zu Hause am unteren Kirchweg 8 in Wittnau abgegeben werden. Eine Anmeldung ist nicht nötig und die Kosten sind Fr. 5.–/Hütemorgen. Wer Gabi Schraner kennenlernen möchte oder Fragen hat, kann sie unter der Natelnummer 078 823 70 85 erreichen.