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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 4-2024

Regionales Steueramt Frick

Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2023. Ausserdem ist es ab 24. Januar möglich, das Programm EasyTax zu installieren, damit Sie die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen können. Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden. Sollten Sie nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege im Steuererklärungsbogen dem Steueramt eingereicht werden. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2024 bei uns eintreffen. Wenn Sie die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.

Fristerstreckungen

Unter www.ag.ch/steuern (Rubrik EasyTax) oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche ‚Code’ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Mahngebühren

Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1.1.2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Regionales Steueramt Frick

Chlöpferball, 26.01.2024

Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «Chlöpferball», des Vereins Guggenmusik Chriesichlöpfer, in der Turnhalle und im Aussenbereich am Freitag, 26.01., von 16 - 4 Uhr. Im Aussenbereich gilt die Bewilligung lediglich bis 2 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt. Der Gemeinderat

Einkaufsführer – «Iichaufe im Dorf»

Der Wittnauer Einkaufsführer wurde aktualisiert. Die aktuelle Version ist auf der Gemeindehomepage, www.wittnau.ch, im Online-Schalter, Einkaufsführer Wittnau, zu finden. Die Energie- und Umweltkommission Wittnau