Baubewilligung erteilt
• Bauherrschaft: Sonja und Bruno Husner-Rechsteiner, Wittnau, Ortslage: Parzelle 313, Kirchbachstrasse 22, Bauvorhaben: Photovoltaikanlage, Aufdach; • Bauherrschaft: Silvia und Peter Liechti, Wittnau, Ortslage: Parzelle 376, Hauptstrasse 32, Bauvorhaben: Pergola; • Bauherrschaft: Erika Brader, Wittnau, Ortslage: Parzelle 575, Hauptstrasse 55, Bauvorhaben: Sichtschutzelemente und Katzengehege
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 09.09 bis 10.10.2022 auf: Bauherrschaft: Dommen Raphael, Pfeffikon/Grundeigentümer: Bauherrschaft/Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Stüsslingen/Bauvorhaben: Erweiterung/Neubau Milchviehstall/Standort: Parzelle 1121, Lindenhof/Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Sanierung Gemeindestrassen - 26.09.2022
Der Gemeinderat hat für die Bearbeitung der Grundlagen im Rahmen der Sanierungen Gemeindestrassen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun soll über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert werden. Aus diesem Grund setzt der Gemeinderat am Mittwoch, 26. September 2022, 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Turnhalle Wittnau an. Die Einwohnerschaft wird mittels Flugblatt, welches in alle Haushaltungen verteilt wird, zum Anlass eingeladen. Der Gemeinderat
Papier- / Kartonsammlung
Am Freitag / Samstag, 16. / 17. September 2022 findet die nächste Papier- und Kartonsammlung statt. Das Papier und der Karton können zwischen 07.00 und 18.00 Uhr im Container beim Landi-Gebäude, Kirchbachstrasse 6, entsorgt werden. Bitte denken Sie daran folgende Materialien gehören nicht ins Altpapier: Papiertragtaschen, Blumenpapier, Ringordner, Waschmittelboxen, Milchtüten und Lebensmittelverpackungen (z.B. PizzaSchachteln), Papierwindeln, Taschentücher, Tischtücher oder beschichtetes Geschenkpapier. Diese Materialien können nicht recycliert werden und gehören deshalb in die Kehrichtverbrennung. Was Sie jedoch gerne abgeben können sind Zeitungen, Illustrierte (Heftli), Bücherseiten ohne Einband, Couverts, Fotokopien, Telefonbücher oder Prospekte. Auch Karton können Sie bei der Sammelstelle abgeben, am besten ist es, wenn Sie diesen in handliche Stücke schneiden und mit einer Schnur bündeln. Gemeinde Wittnau
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen und Fusswege werden gebeten, sämtliche Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, ebenso Bepflanzungen am Strassenrand. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, auszuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m freigehalten werden. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Den Grundeigentümern wird für die Beachtung dieser Vorschriften gedankt. Der Gemeinderat