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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 37-2021

 

Papier- / Kartonsammlung
Am Freitag, 17. September 2021 findet die nächste Papier- und Kartonsammlung statt. Das Papier und der Karton können zwischen 07.00 und 18.00 Uhr im Container beim Landi-Gebäude, Kirchbachstrasse 6, entsorgt werden. Bitte denken Sie daran folgende Materialien gehören nicht ins Altpapier: Papiertragtaschen, Blumenpapier, Ringordner, Waschmittelboxen, Milchtüten und Lebensmittelverpackungen (z.B. PizzaSchachteln), Papierwindeln, Taschentücher, Tischtücher oder beschichtetes Geschenkpapier. Diese Materialien können nicht recycliert werden und gehören deshalb in die Kehrichtverbrennung. Was Sie jedoch gerne abgeben können sind Zeitungen, Illustrierte (Heftli), Bücherseiten ohne Einband, Couverts, Fotokopien, Telefonbücher oder Prospekte. Auch Karton können Sie bei der Sammelstelle abgeben, am besten ist es, wenn Sie diesen in handliche Stücke schneiden und mit einer Schnur bündeln. Im Weiteren ist die Einwohnerschaft gebeten, bei der Entsorgung die nötige Distanz zu wahren. Besten Dank für Ihr Verständnis! Gemeinde Wittnau

Eidg. Volksabstimmung, Stimmzettel
Die Verwaltung hat festgestellt, dass einige Stimmberechtigten nicht das komplette Abstimmungsmaterial erhalten haben. Wenn bei Ihnen auch etwas fehlt, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 062 865 67 20 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . Die Gemeindeverwaltung stellt Ihnen die fehlenden Unterlagen per A-Post zu. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindekanzlei Wittnau vom 10.09.2021 bis 11.10.2021 auf: • Bauherrschaft: Herzog Elisabeth, Altenbergstrasse 4, 5064 Wittnau; Grundeigentümer: Fricker Daniel und Uebelmann Viktor; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauvorhaben: Gemeinsame Erschliessung; Standort/Lage: Parzelle 561, 562, Rothenfluhstrasse; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat