Das Budget 2027 des Zweckverbands Gemeinschaftsschiessanlage Rotel liegt während 30 Tagen vom 07.08. bis 07.09.2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Kaiser Christoph und Andrea, Wittnau; Ortslage: Parzelle 127, Langmattweg 8; Bauvorhaben: Umbau Geräteraum, Spielturm, Anbau Pizzaofen mit Kamin.
Lehrbeginn Lorin Schmid
Am 10.08.2026 beginnt Lorin Schmid aus Gipf-Oberfrick seine dreijährige Ausbildung als Kaufmann in unserer Gemeindeverwaltung. Wir heissen ihn schon heute herzlich willkommen und wünschen ihm einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt. Gemeinderat und Personal
Neues Feuerwehrreglement in Kraft
Der Gemeinderat Wittnau hat zusammen mit der Feuerwehr ein neues Feuerwehrreglement erarbeitet. Damit werden die kommunalen Bestimmungen den kantonalen Vorgaben angeglichen. Das Reglement wurde durch die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) genehmigt und tritt per 1. Juni 2026 in Kraft. Der Gemeinderat
Personelle Änderungen beim Mittagstisch Wittnau
Sabina Berner hat ihre Anstellung als Mitarbeiterin Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung bei der Gemeinde Wittnau ordentlich per 31. Oktober 2026 gekündigt. Der Gemeinderat bedauert den Weggang von Sabina Berner und dankt ihr herzlich für ihren engagierten Einsatz während der vergangenen fünf Jahre. Für die Zukunft wünscht ihr der Gemeinderat alles Gute. Der Gemeinderat hat die künftige personelle Organisation des Mittagstisches eingehend geprüft. Der Betrieb ist zum Start des Schuljahres 2026/2027 sichergestellt. Neben dem bestehenden Betreuungsteam wird Sheila Heimgartner befristet bis 31. Dezember 2026 als Aushilfe eingesetzt. Die Eltern sowie die Bevölkerung werden zu gegebener Zeit informiert. Der Gemeinderat
Trinkwasserqualität
Die Wasserqualität der Wittnauer Quellen wurde vom 14. bis 15.07.2026 überprüft. Zusammengefasst geht aus dem Bericht hervor, dass die Ergebnisse der Messwerte einwandfrei sind. Der Gemeinderat
Einschränkung des Wasserbezugs infolge Wasserknappheit
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des stark zurückgegangenen Quellzuflusses ist die Wasserversorgung in der Gemeinde Wittnau derzeit angespannt. Seit Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Wittnau bis auf Widerruf ein eingeschränkter Wasserbezug. Folgende Massnahmen sind einzuhalten:
Einschränkungen und Verbote
• Bewässerung von Grünflächen: Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen und vergleichbaren Grünflächen ist verboten. Das Giessen von Gärten, Gemüsebeeten und Balkonpflanzen ist auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken und darf ausschliesslich manuell mit der Giesskanne erfolgen. Die Verwendung von Schläuchen, automatischen Bewässerungsanlagen und Rasensprengern ist untersagt. • Schwimmbäder und Teiche: Das Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken und Teichen mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist verboten. • Reinigungsarbeiten: Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden und Terrassen mit öffentlichem Wasser ist untersagt. Ausgenommen sind zwingend erforderliche Reinigungen aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen. • Private Brunnen und Wasserspiele: Der Betrieb von privaten Zierbrunnen und Wasserspielen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. • Gewerbe und Landwirtschaft: Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken. Allfällige besondere Bedürfnisse sind mit den Regionalen Brunnenmeisterdiensten abzusprechen.
Vollzug und Ausnahmen
Die Einhaltung der angeordneten Massnahmen wird durch die Regionalen Brunnenmeisterdienste kontrolliert. Widerhandlungen können gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Gemeindekanzlei Wittnau ein schriftliches Gesuch um Bewilligung eingereicht werden. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird aufgrund der angespannten Versorgungslage die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Verständnis und dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit dem wertvollen Trinkwasser. Die Massnahmen werden aufgehoben, sobald es die Versorgungslage wieder zulässt. Der Gemeinderat