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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Baubewilligung erteilt

Bauherrschaft: EWG Wittnau / Turnverein Wittnau, Ortslage: Parzelle 327, Schulstras­se, Bauvorhaben: Unterstand Turnhalle.

Sanierung der Bachbrücke Nr. 31,
Alte Dorfstrasse

Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 26. November 2025 den Verpflichtungskredit für die Sanierung der Bachbrücke Nr. 31 an der Alten Dorfstrasse genehmigt. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten in Wittnau wäre ab dem 3. August 2026 für drei bis vier Wochen vorgesehen gewesen. Da die Baustelle viel Wasser benötigt, wurde beschlossen, den Baustart zu verschieben. Die Gemeinde wird zu gegebenem Zeitpunkt erneut informieren. Der Gemeinderat

Personelles aus der
Gemeindeverwaltung

Infolge der bevorstehenden persönlichen Auszeit von Claudia Schaner, Gemeindeschreiberin-Stv. hat der Gemeinderat Wittnau beschlossen, Lea Schäfer nach Abschluss ihrer kaufmännischen Ausbildung ab 14. August 2026 auf der Gemeindeverwaltung befristet weiterzubeschäftigen und ihr ab 1. Dezember 2026 die Funktion als Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin zu übertragen. Die Anstellung erfolgt in einem Pensum von 80 % und dauert bis
30. Juni 2027. Mit dieser internen Lösung stellt der Gemeinderat die Stellvertretung und Kontinuität der Gemeindeverwaltung sicher. Lea Schäfer ist mit den Abläufen der Verwaltung bestens vertraut und bringt die notwendigen Kenntnisse für diese Aufgabe mit. Der Gemeinderat dankt Lea Schäfer für die Bereitschaft zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Funktion und wünscht ihr viel Erfolg bei der neuen Aufgabe. Der Gemeinderat

Wahl der neuen
Schulzahnpflege-Instruktorin

Der Gemeinderat Wittnau hat Caroline Bartmuss per 1. August 2026 als neue Schulzahnpflege-Instruktorin gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Marianne Krebs an, welche ihre Anstellung per 31. Juli 2026 beendet. Caroline Bartmuss studiert Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule FHNW und verfügt bereits über Erfahrung als Schulzahnpflege-Instruktorin sowie über die entsprechende fachspezifische Weiterbildung. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht Caroline Bartmuss viel Freude und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe. Gleichzeitig dankt er Marianne Krebs herzlich für ihren langjährigen Einsatz zugunsten der Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Wittnau. Der Gemeinderat

Arbeitsgruppe «Sprachförderung» eingesetzt

Per 1. August 2026 tritt im Kanton Aargau das totalrevidierte Volksschulgesetz in Kraft. Neu wird eine obligatorische Sprachstandserhebung für Kinder eineinhalb Jahre vor dem Kindergarteneintritt eingeführt, mit dem Ziel, Kinder mit sprachlichem Unterstützungsbedarf frühzeitig zu fördern. Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden. Der Gemeinderat Wittnau hat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2026 zur Vorbereitung der kommunalen Umsetzung die Arbeitsgruppe «Sprachförderung» eingesetzt und folgende Mitglieder gewählt: • Martina Roth, Spielgruppenleiterin • Sybille Märki, Schulleiterin • Sünja Studer, Schule Wittnau • Oliver Hassler, Gemeinderat. Die Arbeitsgruppe erarbeitet ein kommunales Konzept zur Umsetzung der obligatorischen Sprachstandserhebung und frühen Sprachförderung und prüft Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern sowie eine mögliche Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden. Sie verfügt über keine eigenen Entscheidungsbefugnisse und stellt Antrag an den Gemeinderat. Der Gemeinderat

Feuerwerks- und Feuerverbot bei
extremer Trockenheit

Aufgrund der anhaltenden Hitzeperiode sowie der erheblichen Austrocknung von Vegetation und Böden besteht im Kanton Aargau neu die Gefahrenstufe 5 von 5 für Waldbrände. Zur Verhinderung von Bränden sowie zum Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit hat der Kanton Aargau eine Allgemeinverfügung für ein Feuerwerks- und Feuerverbot erlassen. Seit Dienstag, 28.07.2026, 12.00 Uhr gilt diese Allgemeinverfügung im gesamten Kanton bis auf Widerruf. Die Verfügung ist auf der Homepage und im Aushang der Gemeinde einsehbar. Der Gemeinderat

Einschränkung des Wasserbezugs
infolge Wasserknappheit

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des stark zurückgegangenen Quellzuflusses ist die Wasserversorgung in der Gemeinde Wittnau derzeit angespannt. Seit Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Wittnau bis auf Widerruf ein eingeschränkter Wasserbezug. Folgende Massnahmen sind einzuhalten:

Einschränkungen und Verbote

• Bewässerung von Grünflächen: Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen und vergleichbaren Grünflächen ist verboten. Das Giessen von Gärten, Gemüsebeeten und Balkonpflanzen ist auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken und darf ausschliesslich manuell mit der Giesskanne erfolgen. Die Verwendung von Schläuchen, automatischen Bewässerungsanlagen und Rasensprengern ist untersagt. • Schwimmbäder und Teiche: Das Befüllen oder Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken und Teichen mit Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist verboten. • Reinigungsarbeiten: Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden und Terrassen mit öffentlichem Wasser ist untersagt. Ausgenommen sind zwingend erforderliche Reinigungen aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen. • Private Brunnen und Wasserspiele: Der Betrieb von privaten Zierbrunnen und Wasserspielen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. • Gewerbe und Landwirtschaft: Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken. Allfällige besondere Bedürfnisse sind mit den Regionalen Brunnenmeisterdiensten abzusprechen.

Vollzug und Ausnahmen

Die Einhaltung der angeordneten Massnahmen wird durch die Regionalen Brunnenmeisterdienste kontrolliert. Widerhandlungen können gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Gemeindekanzlei Wittnau ein schriftliches Gesuch um Bewilligung eingereicht werden. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wird aufgrund der angespannten Versorgungslage die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Verständnis und dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für den verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit dem wertvollen Trinkwasser. Die Massnahmen werden aufgehoben, sobald es die Versorgungslage wieder zulässt. Der Gemeinderat