Trinkwasserversorgung anhaltend gefährdet – Zuspitzung der Lage infolge anhaltender Trockenheit – Weitere Sofortmassnahmen
Die anhaltende und ausgeprägte Trockenperiode hat zu einer ernsthaften Verschärfung der Situation bei den Wittnauer Wasserquellen geführt. Die natürliche Quellschüttung ist massiv zurückgegangen. Der Wasserverbrauch der Bevölkerung ist zwar ebenfalls merklich gesunken, jedoch bei Weitem nicht in dem Masse, wie die Quellschüttung abgenommen hat. Um aktuellen Gerüchten im Dorf entgegenzuwirken, ist es uns wichtig zu betonen: Unsere Wasserknappheit ist nicht auf allfällige Wasserrohrbrüche zurückzuführen, sondern effektiv auf den massiven Rückgang der Quellschüttung. Die Quelle Schönbrunn ist seit geraumer Zeit wieder am Netz, bringt aber aufgrund der anhaltenden Trockenheit auch nicht die gewohnte Leistung. Hinweis: Aufgrund der geringen Differenz zwischen Wasserlieferung und Wasserverbrauch (Marge von nur noch 96 l/Min.) ist die lückenlose Versorgung für Spitzenzeiten oder unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Brände) akut gefährdet.
Beobachtungsphase und mögliche Bussen
Der Wasserverbrauch wird ab sofort bis am Mittwoch, 1. Juli, genau beobachtet. Wenn bis dahin keine genügende Reduktion des Wasserverbrauchs festgestellt werden kann, wird der Gemeinderat verfügen, dass der Wasserbezug offiziell eingeschränkt wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass übermässiger Wasserverbrauch gemäss § 58 Abs. 1 lit d in Verbindung mit § 79 des Wasserreglements Wittnau gebüsst würde. Im Verdachtsfalle werden die Wasserzähler dann einzeln ausgelesen und Massnahmen getroffen.
Verschärfte behördliche Sofort- massnahmen und dringende Aufrufe
Um die Trinkwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten, ordnet der Gemeinderat folgende, teils verschärfte Massnahmen an: - Bewässerungsstopp für Gärten und Rasen: Das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen ist einzustellen. Das Bewässern von Gärten, Gemüsebeeten, Bäumen, Sträuchern und Balkonpflanzen ist auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Zulässig ist ausschliesslich das manuelle Giessen mit der Giesskanne. Der Einsatz von automatischen oder mechanischen Bewässerungssystemen (insbesondere Tropfbewässerungen, Rasensprengern und Regnern) ist zu unterlassen. - Einstellung der Befüllung von Pools: Das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist zu unterlassen. - Verbot von Zierbrunnen und Wasserspielen: Der Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen mit Wasser aus dem öffentlichen Netz ist verboten. - Einstellung von Reinigungsarbeiten: Das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Leitungswasser ist zu unterlassen, soweit dies nicht aus hygienischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zwingend erforderlich ist. - Gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe: Diese Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken. - Wassersparen im Haushalt konsequent umsetzen: Nutzen Sie Waschmaschinen und Geschirrspüler nur bei vollständiger Beladung. Stellen Sie das Wasser beim Zähneputzen, Rasieren und Einseifen unter der Dusche konsequent ab und bevorzugen Sie kurzes Duschen statt Vollbäder. - Zudem bleiben die bisherigen Massnahmen der Gemeinde uneingeschränkt bestehen: Alle 11 Dorfbrunnen bleiben abgeschaltet , die Feuerwehr führt keine Übungen mit Trinkwasser durch und die Bewässerung des lokalen Sportplatzes sowie anderer gemeindeeigener Grünflächen bleibt komplett eingestellt. - Überprüfungspflicht & Meldepflicht bei Unregelmässigkeiten Bitte prüfen Sie Ihre eigenen sanitären Installationen und Zuleitungen sorgfältig auf ungewohnte Fliessgeräusche oder feuchte Stellen im Boden/Mauerwerk (Verdacht auf Wasserlecks). Melden Sie Unregelmässigkeiten unverzüglich der Gemeindekanzlei per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 062 865 67 20. Über die weitere Entwicklung und allfällige zusätzliche Massnahmen wird fortlaufend auf der Website der Gemeinde, über die offiziellen Kommunikationskanäle sowie am Anschlagbrett informiert. Der Gemeinderat und der regionale Brunnenmeisterdienst danken der Bevölkerung für das rasche Handeln, das Verständnis und den äusserst verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser. Der Gemeinderat
Wahl in die Feuerwehrkommission
Der Gemeinderat Wittnau hat Benjamin Bianchi (Hauptstrasse 98, Wittnau) für die Amtsperiode 2026/2029 als neues Mitglied der Feuerwehrkommission gewählt. Der Eintritt in das Amt erfolgte per 13.05.2026. Wir gratulieren Benjamin Bianchi herzlich zur Wahl und danken ihm für sein Engagement. Der Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien
Die Schalter der Gemeindeverwaltung Wittnau sind während den Sommerferien vom Montag, 06.07 bis Freitag, 07.08.2026 reduziert geöffnet. Öffnungszeiten: Montag 8.30 – 11.30 Uhr; Dienstag 7.00 – 14.00 Uhr; Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr; Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr; Freitag geschlossen. Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten können Besprechungstermine mit dem Personal der Gemeindeverwaltung, 062 865 67 20 vereinbart werden. Aufgrund technischer Voreinstellungen sind wir jeweils am Mittwoch nur unter der Direktnummer 062 865 67 24 erreichbar.Die Gemeindeverwaltung
Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung – Verunreinigungen durch verfrühtes Bereitstellen von Abfällen
Wir möchten die Bevölkerung daran erinnern, dass Abfälle frühestens am Abfuhrtag zur Sammlung bereitgestellt werden dürfen. Eine frühere Bereitstellung ist nicht gestattet. Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Vorschrift zu halten. Bei Missachtung des Reglements behält sich der Gemeinderat vor, gestützt auf die geltenden Bestimmungen, Bussen bis zu CHF 2’000.00 auszusprechen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Ortsbild. Der Gemeinderat
Verschiebung Fussgängerstreifen Kirchbachstrasse
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 26.11.2025 hat die Verschiebung des Fussgängerstreifens an der Kirchbachstrasse beschlossen. In der Zwischenzeit wurden mehrere Varianten geprüft und der Gemeinderat hat sich zusammen mit der Strassenkommission für eine Variante entschieden. Die Landi oberes Fricktal hat ebenfalls ihre Zustimmung erteilt. Die Markierungsarbeiten sind während den Sommerferien geplant und sollen vom 15.07.2026 bis 16.07.2026 durchgeführt werden. Die Ausführung kann nur bei trockener Witterung erfolgen. Ein allfälliges Ersatzdatum wird situativ bestimmt. Die Einmündung in den Unteren Kirchweg ist zeitweise zu sperren. Die restlichen Arbeiten finden unter Verkehr statt. Auf der Gemeindehomepage wird unter der aktuellen Mitteilung ein Plan der Änderungsarbeiten veröffentlicht. Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 06.07.2026 bis 05.08.2026 auf: Bauherrschaft: Salt Mobile SA i.V. Swiss Infra Services SA, 8152 Opfikon / Grundeigentümer: Philipp Schmid, Chilchmethof 430, 5064 Wittnau / Projektverfasser: Complan AG, Wasserwerkgasse 39 / Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage / Standort: Parzelle 816, Chilchmethof 430; Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Regionales Steueramt Frick
Knapp 53 % aller Steuererklärungen 2025 haben wir erhalten. Dafür danken wir Ihnen bestens. Wir bitten all jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies umgehend nachzuholen. Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem Sie das Steuerprogramm eTAX AARGAU verwenden. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (Link) abgerufen werden. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, bitten wir Sie um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Dienste» – «Online-Schalter» – «Fristerstreckung Steuererklärung» elektronisch möglich. Sie erleichtern uns damit die Arbeit wesentlich. Alle Pflichtigen, welche bis 8. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden von uns eine Mahnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick.