Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission vom 22.10.2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren
Rolf Barfuss hat den Rücktritt aus der Finanzkommission bekannt gegeben. Der Gemeinderat bedauert diesen Rücktritt und dankt Rolf Barfuss für seine zuverlässige Arbeit im Dienste der Gemeinde und der Bevölkerung Wittnau. Am 22.10.2023 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 08.09.2023, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch, Aktuelles) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt. Der Gemeinderat
Veranstaltung WOK-Abend, 08.07.2023
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung «WOK-Abend» der Damenriege Wittnau im Aussenbereich der Schulanlage am Samstag, 08.07.2023. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr bewilligt. Der Gemeinderat
Korrekte Entsorgung Neophyten
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Die Gemeinde hat dazu ein Merkblatt kreiert, dieses kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Weiter hat die kantonale Fachstelle für die fachgerechte Entsorgung «Neophyten-Säcke» lanciert. Es handelt sich dabei um milchig-transparente 60 Liter Säcke. Diese können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Spezial-Säcke können durch die Bevölkerung am gleichen Standort, wie der Hauskehricht, deponiert werden. Diese werden zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt. Die Kosten für die Entsorgung übernimmt die Gemeinde. Der Gemeinderat dankt der Einwohnerschaft für die Unterstützung zur korrekten Bekämpfung der Neophyten. Der Gemeinderat
Baustellenverkehr Langmattstrasse / Kirchbachstrasse
Aufgrund von Baustellen sind im Unterdorf auf den Gemeindestrassen Langmattstrasse / Kirchbachstrasse mit vermehrtem Baustellenverkehr zu rechnen. Die Chauffeure wurden gebeten, wenn immer möglich und es die Sicherheit zulässt über die Kirchbachstrasse an- und abzufahren. Im Weiteren sind alle Verkehrsteilnehmer gebeten ihre Geschwindigkeit anzupassen und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.
Pflück-mich-Bäume
Im Jurapark gibt es das Projekt der Pflück-mich-Bäume, welches für interessierte Landwirte offensteht. Auch bei uns in Wittnau gibt es Obstbäume, welche nicht mehr geerntet werden. Deshalb möchten wir von der Energie- und Umweltkommission ein Wittnauer Projekt lancieren, welches allen Obstbaumbesitzern offensteht. Haben sie Obst- und/oder Nussbäume welche Sie dem Projekt zur Verfügung stellen möchten? Sind die Bäume gut zugänglich (in der Nähe eines Weges)? Dann melden Sie sich doch bis zum 30. Juni 2023 unter