Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01.06.2025
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 01.06. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Verwaltung Wittnau, bis am Freitag, 30.05.2025, zu melden (Telefonnummer 062 865 67 20 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Abteilung Einwohnerdienste
Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Gewählt werden 5 Mitglieder des Gemeinderats, Gemeindeammann und Vizeammann, 3 Mitglieder der Finanzkommission, 3 Mitglieder der Steuerkommission, 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission, 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) sowie 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Ersatzstimmenzähler). Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahlen 2022/2025
Für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl zur Verfügung: • Gemeinderat: Niklaus Beck, Martina Roth, Oliver Hassler und Denise Schmid; • Finanzkommission: Dania Fischler und Luisa Walde; • Steuerkommission: Marion Sippel, Rudolf Sollberger und Roland Tschudi; • Stimmenzähler: Tanja Surer; Für folgende Ämter werden noch Mitglieder gesucht: • 1 Gemeinderatsmitglied; • 1 Steuerkommission-Ersatzmitglied; • 1 Stimmenzähler/in; • 2 Stimmenzähler-Ersatzmitglieder; Allen bisherigen Behördenmitgliedern wird für ihren grossen Einsatz für die Gemeinde gedankt. Der Gemeinderat
Flohmarkt mit Repair-Café, 10.05.2025
Am Samstag, 10. Mai 2025, findet in Wittnau wieder ein Flohmarkt mit Repair-Café statt. Reservieren Sie sich dieses Datum! An diesem Tag können Sie nicht mehr Gebrauchtes verkaufen und Defektes reparieren lassen. Reservieren Sie sich ab sofort Ihren Marktstand via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Teilnahme ist kostenlos! Sind Sie Tüftlerin oder Tüftler? Wir freuen uns über Ihre Unterstützung im Repair-Café! Melden Sie sich bei Interesse bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir freuen uns auf regen Besuch! Ihre Energie- und Umweltkommission
Rücktritt Leiterin Abteilung Finanzen
Frau Sandra Siegenthaler hat ihre Funktion als Leiterin Abteilung Finanzen per 31. Juli 2025 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Frau Siegenthaler für ihren Einsatz und ihre engagierte Tätigkeit in den vergangenen Jahren. Die Stelle wird per 1. August 2025 neu ausgeschrieben. Der Gemeinderat
Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung – Verunreinigungen durch verfrühtes Bereitstellen von Abfällen
In letzter Zeit häufen sich Reklamationen aus der Bevölkerung über verunreinigte Strassenabschnitte infolge zu früh bereitgestellter Abfälle. Dies beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern kann auch hygienische Probleme verursachen. Gemäss § 15 des Abfallreglements dürfen Abfälle erst am Abfuhrtag zur Sammlung bereitgestellt werden. Eine frühere Bereitstellung ist nicht gestattet. Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Vorschrift zu halten. Bei Missachtung des Reglements behält sich der Gemeinderat vor, gestützt auf die geltenden Bestimmungen, Bussen bis zu CHF 2’000.00 auszusprechen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Ortsbild. Der Gemeinderat
Baubewilligung erteilt
Bauherrschaft: Forstbetrieb Thiersteinberg, Ortslage: Parzelle 600, Wald, 5064 Wittnau; Bauvorhaben: Neubau Weiher für Geburtshelferkröten; Bauherrschaft: Tschudi Roland, Ortslage: Parzelle 814, Wingerte, 5064 Wittnau; Bauvorhaben: Bau eines Geräteschopfs; Der Gemeinderat
Pétanque spielen in Wittnau
Die Stiftung für das Alter organisiert zwischen April und Oktober, jeweils am Donnerstag vor Vollmond, einen Pétanque-Abend. Spielkugeln sind vorhanden Snacks und Drinks bringen alle selber mit. Nächster Termin 8. Mai um 19 Uhr. Kugelstossanlage Schule Wittnau.