Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Leichter Regen
17.5 °C Luftfeuchtigkeit: 59%

Montag
5.9 °C | 17.3 °C

Dienstag
4.6 °C | 16.3 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 12-2023

Informationsanlass - PWI

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 wird der Gemeinderat Wittnau einen Verpflichtungskredit für die die periodische Wiederinstandstellung (PWI) und Erneuerung von Bodenverbesserungsanlagen bzw. landwirtschaftlichen Infrastrukturen wie Güterwege, Entwässerungsanlagen und Wasserversorgung beantragen. Um die Einwohnerschaft vertieft über das Projekt zu informieren, lädt der Gemeinderat zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 27. März 2023, 19.30 Uhr in der Turnhalle Wittnau ein. Die Einwohnerschaft wurde mittels Flugblatt bereits zum Anlass eingeladen.

Meldung bei Wechsel von ­Mietverhältnissen

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank.

eUmzug – elektronische ­Umzugsmeldung; Erinnerung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau

Jurapark Aargau – Veloland Route

Von Ende März bis Ende April wird die neue lokale Velolandroute von SchweizMobil mit der Velolandroute Nr. 908 «Jurapark Aargau – Route» signalisiert. Dafür wird ein Mitarbeiter des Jurapark Aargau mit dem Auto unterwegs sein – dies auch im Wald oder auf Feldwegen, die mit einem Fahrverbot belegt sind. Seine Aufgabe besteht darin, die dunkelroten Veloschilder an bestehende Signalträger zu schrauben und sie korrekt auszurichten. Sein Auto wird entsprechend gekennzeichnet sein. Vielen Dank für Ihr Wohlwollen und Verständnis. Bei Fragen können Sie sich gerne an den Jurapark Aargau wenden: (Isabelle Zutter, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 062 869 10 89)