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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2023

Veranstaltung 26.03.2023, ­Buurezmorge

Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, Buurezmorge, des Vereins Frauenriege Wittnau, in der Turnhalle am Sonntag, 26.03.2023, von 08.00 - 15.00 Uhr. Der Gemeinderat

Veranstaltung 31.03, 01.04.2023, Jahreskonzert

Der Gemeinderat genehmigt das Jahreskonzert des Männerchors Wittnau in der Turnhalle am 31.03 und 01.04.2023 von jeweils 20.00 bis 04.00 Uhr. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligt. Der Gemeinderat

Baubewilligung erteilt

Bauherrschaft: Bründler Lukas und Tamara, Wittnau Ortslage: Parzelle 129, Hofmattstrasse 16, Bauvorhaben: Terrainanpassung, Erweiterung Sitzplatz

Mehrzweckgebäude Dachsanierung

Im Rahmen der Dachsanierung Mehrzweckgebäude im Zusammenhang mit der Erstellung einer PV-Anlage muss im grossen Raum des Mehrzweckgebäudes voraussichtlich vom 15.03. bis 30.04.2023 an der Decke ein Netz als Absturzsicherung angebracht werden. Während dieser Zeit werden die grossen runden Leuchten demontiert und eine Ersatzbeleuchtung installiert. Die Räumlichkeiten können im weiteren normal genutzt werden. Während dem Einbau der neuen Dachfenster werden die Räume für ca. 2 Tage nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzer werden entsprechend informiert. Die gesamte Bauzeit dauert vom 13. März bis ca. Ende Mai. Während dieser Zeit steht ein Kran und Mulden auf dem Parkplatz neben dem Mehrzweckgebäude. Das Gebäude ist rundum eingerüstet. Dementsprechend ist der Zugang zum Haupteingang eingeschränkt. Der Zugang zum Feuerwehrlokal bleibt gewährleistet. Der Gemeinderat

Projektauflage Wasserbauprojekt mit Anpassung der ­Gewässerraumzone: Ausdolung und Renaturierung Gisletenbach

Die Bauherrschaft des Projekts liegt bei der Pro Natura Aargau. Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle sowie der Plan zur Anpassung des nutzungsplanerisch umgesetzten Gewässerraums liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 10. März - 12. April 2023, in der Gemeindeverwaltung Wittnau öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Betroffene mit schutzwürdigen eigenen Interessen können während dieser Frist Einwendung erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls einwendungsberechtigt. Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, Oberer Kirchweg 8, 5064 Wittnau zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 i.V.m. § 120 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Der Gemeinderat

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibungsamtes Region Frick nehmen am Dienstag, 21.03.2023 an der Weiterbildungsveranstaltung der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz teil. Das Betreibungsamt ist deshalb am Dienstag, 21.03.2023 den ganzen Tag geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Betreibungsamt Region Frick