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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 05-2026

Ergänzungswahl eines Mitgliedes für den Gemeinderat vom 08.03.2026

Innert der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldefrist bis Freitag, 23.01.2026, 12.00 Uhr ist ein Wahlvorschlag eingereicht worden: Schnarwiler Michel, 1973. Da es gleich viele Anmeldungen wie Sitze hat, wird gemäss §30 a des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Allfällige Wahlvorschläge sind von mindestens 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Dienstag, 03.02.2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Anmeldeformulare können bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Das Wahlbüro

Notfalltreffpunkte (NTP)

In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Dieser befindet sich beim Mehrzweckgebäude in Wittnau. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren. Der Gemeinderat

Veranstaltung FAKO-Stand, 08.02.2026

Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «FAKO-Stand», am Fasnachtssonntag, 08.02.2026 zwischen 11.00 – 19.00 Uhr, im Bereich Kirchbachstrasse, Volg. In diesem Zusammenhang wird auch die Strassensperrung für die Kirchbachstrasse, zwischen Einmündung Unterer Kirchweg und der Einfahrt in den Oberen Kirchweg, für den Zeitraum 10.00 – 20.00 Uhr bewilligt. Der Verkehr wird über die Kirchgasse umgeleitet. Der Gemeinderat

Aufstellen Werbetafeln

Der Gemeinderat und der Verkehrs- und Verschönerungsverein (VVV) möchten an das geltende Reglement für die Publikation von Veranstaltungen (Werbetafeln) erinnern. Plakate dürfen nur von der Gemeindeverwaltung, den Dorfvereinen, Gewerbebetrieben aus Wittnau und der Kirchgemeinde aufgestellt werden. Werbung von Parteien, Clubs oder Interessengemeinschaften ist nicht erlaubt.Die Tafeln dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Anlass montiert und müssen spätestens am ersten Arbeitstag danach entfernt werden. Im Umkreis von 20 Metern ist keine weitere Plakatierung gestattet. Unberechtigte oder vorschriftswidrige Tafeln werden ab Dezember 2025 vom Bauamt entfernt. Das Material wird für die Dauer von 2 Wochen im Bauamtsmagazin gelagert und kann nach Anmeldung abgeholt werden. Wird es nicht innerhalb der 14-tägigen Frist nicht abgeholt, erfolgt die fachgerechte Entsorgung.

Baubewilligung erteilt

Bauherrschaft: Schmid Lukas und Franziska, Wittnau, Ortslage: Parzelle 174, Langmattstrasse 9, Bauvorhaben: Ersatz Böschung durch Betonwinkel-Stützmauer. Bauherrschaft: Herzog Patrick und Alexandra, Wittnau, Ortslage: Parzelle 176, Eglerweg 9, Bauvorhaben: Anbau Geräteschopf

Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung – Verunreinigungen durch verfrühtes Bereitstellen von Abfällen

In letzter Zeit häufen sich Reklamationen aus der Bevölkerung über verunreinigte Strassenabschnitte infolge zu früh bereitgestellter Abfälle. Dies beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern kann auch hygienische Probleme verursachen. Gemäss § 15 des Abfallreglements dürfen Abfälle frühestens am Abfuhrtag zur Sammlung bereitgestellt werden. Eine frühere Bereitstellung ist nicht gestattet. Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Vorschrift zu halten. Bei Missachtung des Reglements behält sich der Gemeinderat vor, gestützt auf die geltenden Bestimmungen, Bussen bis zu CHF 2000.00 auszusprechen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Ortsbild. Der Gemeinderat

Einwohnerstatistik 2025

Die Gemeinde Wittnau zählte per 31. Dezember 2025 1450 (1425) Einwohnerinnen und Einwohner. Davon waren 1274 (1264) Schweizer Bürger und 176 (161) ausländische Staatsangehörige. Asylbewerber waren 18 (21) in Wittnau wohnhaft. Weiter wurden 11 (12) Geburten, 7 (10) Todesfälle, 10 (6) Vermählungen, 12 (10) Volljährige, 8 (4) Einbürgerung registriert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr. Einwohnerdienste Wittnau

Informationsveranstaltung Projekt Turnhalle und Schulraumplanung

Der Gemeinderat und die Kommissionen Review Turnhalle und Schulraumplanung laden zur Informationsveranstaltung über das Projekt Turnhalle und Schulraumplanung ein. Der Anlass findet am 03.02.2026, um 19.30 Uhr in der Turnhalle Wittnau statt. Die Kommissionen und der Gemeinderat freuen sich über einen informativen Abend und hoffen auf rege Teilnahme. Der Gemeinderat

Regionales Steueramt Frick

Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2025. Ab 26. Januar steht den Steuer-pflichtigen mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Es muss kein Programm mehr auf dem eigenen PC installiert werden. Vielmehr kann die Steuererklärung auf der Umgebung des Kant. Steueramtes ausgefüllt werden. Dazu wird eine zusätzliche Identifikation durch AGOV access benötigt. Nach der Registrierung bei AGOV kann eTAX AARGAU auf der Website des Kantonalen Steueramts gestar-tet werden. Die App kann entweder im Google Play Store oder im Apple App Store hinuntergeladen werden. Nach dem Start ist zuerst eine Identifikation mit AGOV erforderlich. Nur mit dieser Identifikation sind die eigenen Daten erreichbar. Anschliessend funktioniert eTAX AARGAU praktisch identisch wie das nicht mehr verfügbare EasyTax. Es ist zu beachten, dass Steuererklärungen mit eTAX AARGAU nur noch elektronisch eingereicht werden dürfen. Ein Ausdruck ist für die eigenen Akten möglich, wird aber von den Steuerbehörden nicht entgegengenommen. Belege können wie bisher ausschliesslich digital, ausschliesslich physisch oder teils digital und teils physisch eingereicht werden. Wer eTAX AARGAu nicht nutzt, kann die Steuererklärung weiterhin in Papierform ausfüllen. Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2026 beim Steueramt einzureichen. Wer die Steuererklärung persönlich ins Gemeindehaus bringt, benutzt die drei Briefkästen vor dem Eingang.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Alle Pflichtigen, die noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Dabei ist zu prüfen, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.

Fristerstreckungen

Unter www.ag.ch/steuern (Rubrik Natürliche Personen) oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche ‘Code’ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.

Für Jugendliche: Info über Steuern

Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!

Mahngebühren

Der Grosse Rat hat bekanntlich Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen ein-geführt. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Diese sind frühzeitig zu beantragen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Gesuche um Zahlungsaufschub sind direkt an die Finanzverwaltung der Wohngemeinde zu richten. Regionales Steueramt Frick