Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 26. November 2025
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 26. November 2025, in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wittnau vom 09.01.2026 bis 09.02.2026 auf: Bauherrschaft: Uebelmann Markus und Tamara, Wittnau / Grundeigentümer: Bauehrrschaft / Projektverfasser: OS Baukomponenten AG, Wittnau / Bauvorhaben: Lagerplatz Siloballen, bereits erstellt und Rückbau Terrainveränderung / Standort: Parzelle 1145, Adresse: Stockacherhof / Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Der Gemeinderat
Ergänzungswahl für den Gemeinderat für die Amtsperiode 2026/2029 vom 08.03.2026
Am 28.09.2025 konnte der Gemeinderat nicht vollständig gewählt werden. In der Anmeldungsfrist sowie auch Nachfrist für den 2. Wahlgang am 30.11.2025 sind keine Kandidaten vorgeschlagen worden. Am 08.03.2026 finden die Ergänzungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Gewählt wird 1 Mitglied des Gemeinderates. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage der Gemeinde Wittnau (www.wittnau.ch / Aktuelles) bezogen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Das Wahlbüro
Winterdienst
Der Gemeinderat möchte die Bevölkerung darauf hinweisen, dass auf sämtlichen Wittnauer Gemeindestrassen der Winterdienst auf ein Minimum reduziert ist. Es erfolgt keine Schwarzräumung. Fahrzeugführer und Fussgänger werden gebeten, sich jeweils den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Damit die Schneeräumung nicht behindert wird, werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Strassen oder Gehwegen abzustellen. Für Schäden, welche an nicht korrekt abgestellten Fahrzeugen entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Es ist leider nicht überall möglich, den Schnee von den Hauseinfahrten fernzuhalten. Für die Räumung der Hauseinfahrten sind die Grundeigentümer selber verantwortlich. Wir danken für das Verständnis. Der Gemeinderat
Aktualisiertes Behördenverzeichnis
Das Behördenverzeichnis wurde aktualisiert. Das komplette Verzeichnis kann auf unserer Website heruntergeladen werden. Wer das Verzeichnis in Papierform bevorzugt, hat die Möglichkeit, es nach Vorbestellung bei der Verwaltung abzuholen. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail, um Ihre Bestellung aufzugeben und die Abholung zu vereinbaren. Vorbestellte Verzeichnisse können nur nach Absprache abgeholt werden. Zusätzlich wird das Verzeichnis nach den Ergänzungswahlen im März 2026 per Post an alle Haushalte versendet. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeindeverwaltung Wittnau
Samariter
Wollt ihr wissen, was der Samariter Wittnau in seinen Übungen macht? Kommt zur öffentlichen Übung: Montag, 12. Januar; 20 Uhr im Mehrzweckgebäude Wittnau. Wir freuen uns auf euch!