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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 35-2023

Einwohnergemeindeversammlung

Mangels beschlussreifer Traktanden entfällt die für Mittwoch, 13. September 2023 vorgesehene Einwohnergemeindeversammlung. Die nächste Einwohnergemeindeversammlung findet somit am Montag, 11. Dezember 2023 statt.

Stille Wahl / Ersatzwahl 1 Mitglied in das Wahlbüro bis zum Ende der Amtsperiode 30.06.2024

Cordula Egli hat sich bereit erklärt, für den Rest der Amtsperiode bis zum 30.06.2024 sich als Mitglied in das Wahlbüro Wintersingen zur Verfügung zu stellen. Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung Wintersingen die Urnenwahl umgangen werden. Cordula Egli wurde vom Gemeinderat Wintersingen in seiner Sitzung vom 28.08.2023 in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der Gemeinderat widerruft den am 22.10.2023 angesetzten Wahlgang für 1 Sitz. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Schulsekretariat in die ­Gemeindeverwaltung

Die Schulsekretärin Sabrina Bürli hat Ihre Anstellung per 30. September 2023 gekündigt. Der Gemeinderat möchte sich bereits jetzt für ihre Arbeit und ihr Engagement ganz herzlich bedanken. Das Schulsekretariat der Kreisschule Nusshof-Wintersingen wird ab dem 1. Oktober 2023 von der Gemeindeverwaltung Wintersingen geführt. Die E-Mail Adresse bleibt unverändert: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aufforderung; Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen. Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzerinnen und –Besitzer auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 17. September 2023 zurückzuschneiden.

Mosterei geöffnet

Die Mosterei hat auch in diesem Jahr geöffnet. Als Moster amtet wiederum Sven Zuber. Ihre Termine können Sie ab sofort direkt mit Herr Zuber vereinbaren. Telefon: 079 709 10 09.