Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 30.06.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Nachwahl vom 30.06.2024 an seiner Sitzung vom 22.07.2024 erwahrt. In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 wurde gewählt: Wagner Doris: 58 Stimmen. Es gilt das relative Mehr. Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
Baubewilligung; nicht-forstliche Kleinbaute
Der Gemeinderat erteilt Stefan Sutter, Wintersingen, mit Auflagen die Bau- und Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 des eidg. Raumplanungsgesetzes und § 15 der kant. Waldverordnung für die Errichtung einer Jagdkanzel auf der Parzelle Nr. 655, Bürgergemeinde Wintersingen.
Feldschützengesellschaft Wintersingen
Werte Schützenkameraden, am Samstag, 3. August, ist ein Arbeitstag in der Schiessanlage angesagt. Wir treffen uns um 9 Uhr um unsere Anlage für das bevorstehende Jubiläumsschiesen,150 Jahre FSG Wintersingen bereit zu stellen. Es sind die diversten Arbeiten zu erledigen. Auf eine grosse Beteiligung hofft der Vorstand. • An die Einwohner der Gemeinde Wintersingen. An folgenden Tagen 9/10. und 23 bis 25. August findet das Jubiläumsschiessen der Feldschützengesellschaft statt. Dies wird mehr Verkehr durch die Gemeinde bedeuten, die Zufahrt zum Schützenhaus werden wir signalisieren und nicht durch die Winterhalde führen. Es würde aber die Schützen freuen wenn sie den Anlass besuchen würden, und das Geschehen Vorort auf dem Bildschirm und in unserer Wirtschaft betrachten würden. Für allfällige Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns jetzt schon. Die Feldschützengesellschaft Wintersingen