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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 3-2023

Planauflage Teilrevision Bau- und Strassenlinien

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Teilrevision Bau- und Strassenlinien beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt. Der Teilrevisionsplan zu den Bau- und Strassenlinien inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet. Allfällige Einsprachen zur Teilrevision sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat

Planauflage Mutation ­Gewässerraum

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022 wurde die Mutation Gewässerraum beschlossen. Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 19. Januar 2023 bis am 17. Februar 2023 statt. Der Mutationsplan zur Gewässerraum-Festlegung inkl. dem Planungsbericht können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Wintersingen, Hauptstrasse 64, 4451 Wintersingen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.wintersingen.ch, aufgeschaltet. Allfällige Einsprachen zur Mutation Gewässerraum sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens am 17. Februar 2023 schriftlich und begründet an den Gemeinderat einzureichen. Der Gemeinderat