Tempo-20-Begegnungszone Schulgasse und Tempo-30-Zone Lampet
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Wegenstetten am 4. Dezember 2023 folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Einführung Begegnungszone Tempo 20 auf der Schulgasse, Strassenparzelle 260, zwischen Zufahrtsweg Gemeindeverwaltung und Abzweigung Kirchgasse/Kirchrain und in Gegenrichtung; je zweimal «Zonensignal Begegnungszone Tempo 20 mit Halteverbot von Montag bis Freitag, 07.00 bis 1700 Uhr, ausgenommen markierte Parkfelder und Güterumschlag» und «Ende Zonensignal Begegnungszone Tempo 20» mit Bodenmarkierungen «20». Einführung Tempo 30-Zone Strasse Lampet im Bereich der Mehrzweckhalle (in beiden Richtungen), Strassenparzelle Nr. 183; je zweimal «Zonensignal Tempo 30» und «Ende Zonensignal Tempo 30».
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 25. Januar 2024 bis 23. Februar 2024 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Sirenentest 2024
Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in Ihrer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone.
Notfalltreffpunkte (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkte.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.