Feiertag Mariä Himmelfahrt - Verwaltung geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Dienstag, 15. August, geschlossen (Feiertag Mariä Himmelfahrt). Unter der Nummer 061 875 92 92 erteilt der Telefonbeantworter Auskunft zum Vorgehen bei Todesfällen.
Ersatzwahl Gemeinderat und Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 / Anmeldeverfahren 1. Wahlgang
Hans-Peter Degen, Niedermatt 8, hat seine Demission aus dem Wegenstetter Gemeinderat bekannt gegeben und Veronika Huber, Hauptstrasse 23, ihren Rücktritt aus der Finanzkommission erklärt. Die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 werden am 22. Oktober 2023 stattfinden. Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und steht auf der Gemeindehomepage zum Download bereit. Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich, diese werden aber den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl von Gemeinderatsmitgliedern ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen. Werden für den freien Sitz in der Finanzkommission nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR) und eine Urnenwahl entfällt.