Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats für die Amtsperiode 2022/2025
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns für die Amtsperiode 2022 bis 2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Das Wahlbüro
Gesamterneuerungswahl der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025
Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Zu wählen sind 3 Mitglieder der Finanzkommission, 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) sowie 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission. Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden kön-nen. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Das Wahlbüro
Kunststoffsammlung
Donnerstag, 29. Juli. Verkaufsstellen Kunststoffsammelsack: Gemeindeverwaltung, Volg. GAF
Mittagstisch der Senioren
Am Dienstag, 3. August, 12.15.Uhr treffen wir uns in der Gründelenmatt zum gemütlichen Mittagstisch. Wir würden uns freuen, neue Gäste zu begrüssen. Sie werden zu Hause abgeholt und zurückgebracht. Anmelden! Und alles weitere wird Ihnen mitgeteilt. Die Teilnehmer vom letzten Mittagstisch sind notiert. An- und Abmeldungen bis spätestens Dienstagmorgen 8.30 Uhr an Heidi Maurer, Tel. 061 871 04 87. Es ist zu empfehlen bei Fahrgemeinschaft Schutzmaske zu tragen!
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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 30-2021
Wegenstetten