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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 28-2023

Baugesuch

Folgendes Baugesuch mit den Plänen liegt vom 13. Juli bis 11. August 2023 während der Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf: • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Junes und Catharina Babay, Obermatt 25, Wegenstetten; Projektverfasser: Hasler Gartenbau, Zuzgen, und Arno Schmieden, Architekt, Berlin; Bauvorhaben (Projektänderung): Carport mit Geräteraum und Gartenumgestaltung mit Neubau Poolanlage, Parzelle 1047, Obermatt. Begründete Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Mieterwechsel

Alle Wohnungs- und Hausvermieter werden darauf hingewiesen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via E-Umzug (s. Homepage) erfolgen oder per mail an ­Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Einwohnerdienste

Ersatzwahl Gemeinderat und ­Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 / ­Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Hans-Peter Degen, Niedermatt 8, hat seine Demission aus dem Wegenstetter Gemeinderat bekannt gegeben und Veronika Huber, Hauptstrasse 23, ihren Rücktritt aus der Finanzkommission erklärt. Die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 werden am 22. Oktober 2023 stattfinden. Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die Politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und steht auf der Gemeindehomepage zum Download bereit. Die Anmeldung ist keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich, diese werden aber den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. (§ 30 Abs. 1 GPR). Für die Wahl von Gemeinderatsmitgliedern ist zwingend ein erster Wahlgang an der Urne durchzuführen. Werden für den freien Sitz in der Finanzkommission nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR) und eine Urnenwahl entfällt.

Neophyten-Sammelsäcke

Neophyten sind Pflanzen, die sich in Gebieten ansiedeln, in welchen sie nicht heimisch sind. Bei der Bekämpfung dieser Neophyten geht es nicht um deren Ausrottung sondern darum, Gefahren einzudämmen. Durch ihre schnelle und grossflächige Ausbreitung sind sie ein Problem für die Landwirtschaft und den Naturschutz, ausserdem sind die Pflanzen giftig für Mensch und Tier. Neophyten wie das Jakobskreuzkraut oder das Berufkraut verbreiten sich in unserer Region besonders stark. Eine grossflächige Ausbreitung kann nur verhindert werden, wenn bereits frühzeitig die richtigen Massnahmen getroffen werden. Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung ist es möglich, die Ausbreitung zu verhindern. Auf der Website unserer Gemeinde (www.wegenstetten.ch > Neuigkeiten) finden Sie Merkblätter mit Informationen und Hinweisen zu geeigneten Massnahmen für eine Bekämpfung. Der Kanton Aargau stellt neuerdings allen Gemeinden spezielle Sammelsäcke zur Verfügung, welche für die Bevölkerung auf der Gemeindeverwaltung gratis erhältlich sind. Die ausschliesslich mit Neophyten befüllten Säcke können beim Werkhof/Dreschschopf abgegeben bzw. deponiert werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bundesfeier am 31. Juli

Die Bundesfeier findet am Montag, 31. Juli, bei der Mehrzweckhalle statt. Die Männerriege eröffnet die Festwirtschaft um 18.00 Uhr. Köstliche Grilladen und kühle Getränke laden zum Verweilen ein. Wie üblich führt nach Einbruch der Dunkelheit ein Lampionumzug durchs Dorf. Die Feier bezweckt das gemütliche, ungezwungene Beisammensein und die Veranstalter hoffen auf zahlreiche Gäste. Gemeinderat und Männerriege.