Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
15.6 °C Luftfeuchtigkeit: 89%

Samstag
8.6 °C | 22.1 °C

Sonntag
10.7 °C | 17.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 14-2024

Bauarbeiten Gemeindehaus

Am 8. April 2024 beginnen die Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung des Gemeindehausdaches. Aufgrund der Baustelleneinrichtung und der notwendigen Gerüstung sind die Parkierungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der Zugang zur Gemeindekanzlei ist möglicherweise zeitweise etwas erschwert, wird aber trotzdem jederzeit möglich sein.

Hundesteuer 2024

Die Abteilung Finanzen wird den Hundehaltern anfangs Mai die Hundetaxe in der Höhe von Fr. 120.– pro Hund in Rechnung stellen. Personen, welche neu einen Hund besitzen, haben dies bis Mitte April 2024 auf der Gemeindekanzlei zu melden. Falls Sie keinen Hund mehr halten, bitten wir Sie, dies ebenfalls mitzuteilen (Tel: 061 875 92 92/ E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Abteilung Finanzen

Leinenpflicht im Wald

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung und kommunalem Polizeireglement im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ihres Führers von der Leine gelassen werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof.

Hinweis zum Betreten von Äckern und Wiesen

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit von April bis Oktober zu verzichten.