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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 13-2023

Osterfeiertage

Während der Osterfeiertage von Karfreitag, 7. April bis und mit Ostermontag, 10. April, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Der Telefonbeantworter erteilt unter der Nummer 061 875 92 92 Auskunft zum Vorgehen bei Todesfällen.

Leinenpflicht im Wald

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung und kommunalem Polizeireglement im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ihres Führers von der Leine gelassen werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft. Die Leinenpflicht gilt auch auf verkehrsreichen Strassen, auf Rad- und Gehwegen, öffentlichen Plätzen und auf dem Friedhof. Gemeinderat

Betreten von Wiesen und Äckern

Während der Vegetationszeit zwischen April und Ende Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten, bzw. nur insofern erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung von Grundeigentum einhergeht. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten. Das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände ist untersagt.

Periodische Wiederinstandstellung (PWI) Flurwege und Drainagen, ­Erneuerung Flurwege

Öffentliche Auflage: In der Gemeinde Wegenstetten werden verschiedene landwirtschaftliche Infrastrukturanlagen (Flurwege, Entwässerungen) instand gestellt und teilweise erneuert. Angaben zu den baulichen Massnahmen können den Auflageakten (Technischer Bericht und Pläne) entnommen werden. Das Projekt wird gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, § 17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und § 95 des kantonalen Baugesetzes publiziert. Die Projektakten liegen vom 30. März bis 28. April 2023 zu den ordentlichen Bürostunden im Gemeindehaus Wegenstetten öffentlich auf. Die vorgesehenen Massnahmen werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft, mit Kantonsbeiträgen unterstützt. Es sind auch Bundesbeiträge in Aussicht gestellt. Einwendungen gegen die oben aufgeführten Auflageakten sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wegenstetten zu richten. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zur Einwendung ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 und 12a des Natur- und Heimatschutzgesetzes sind ebenfalls zur Einwendung berechtigt. Der Gemeinderat

Hundesteuer 2023

Die Abteilung Finanzen wird den Hundehaltern im April die Hundetaxe in der Höhe von Fr. 120.– pro Hund in Rechnung stellen. Personen, welche neu einen Hund besitzen, haben dies bis Mitte April 2023 auf der Gemeindekanzlei zu melden. Falls Sie keinen Hund mehr halten, bitten wir Sie, dies ebenfalls mitzuteilen (Tel: 061 875 92 92/ E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Abteilung Finanzen

Knigge für den Hundespaziergang

In der letzten Zeit muss leider wieder vermehrt festgestellt werden, dass Strassen, Wiesen, Felder sowie Spiel- und Sportplätze durch Hundekot verunreinigt werden. Insbesondere auf dem Grünstreifen entlang der Bäche, im Gebiet Hersberg Richtung Flugplatz und sogar in privaten Gärten und auf Vorplätzen versäubern sich immer mehr Hunde, was absolut untolerierbar ist. Herumliegender Hundekot ist für spielende Kinder, spazierende Fussgänger und Grundstückbesitzer äusserst ärgerlich und störend. Auch für die Landwirte ist es eine Zumutung, wenn sie nach der Bewirtschaftung der Felder ihre Maschinen vom Kot befreien müssen. An zahlreichen Stellen im ganzen Dorfgebiet sind Robidog-Behälter platziert. Der Hundekot ist von den Hundehaltern mit den eigens für diesen Zweck vorgesehenen «Robidog-Säckchen» aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu deponieren. Keinesfalls sollen die gefüllten Säckchen liegengelassen werden oder gar – wie es tatsächlich vorkommt – in fremden Gärten oder auf privaten Kompostplätzen landen! Gemäss geltendem Polizeireglement wird das Liegenlassen des Kots oder dessen unsachgemässe Entsorgung mit einer Busse von Fr. 50.– geahndet. Die Bevölkerung wird gebeten, Hundehalter auf fehlbares Verhalten aufmerksam zu machen und ihre Beobachtungen der Gemeindekanzlei zu melden. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 6. April. Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen Kunststoffsammelsack: Gemeindeverwaltung, Volg. GAF

Mittagstisch der Senioren

Der nächste Mittagstisch ist am 4.4. um 12.15 Uhr bei der Stone Ranch Gründelematt 360. Lasst euch verwöhnen und geniesst das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre. Bitte plant genug Zeit ein, da nach dem Dessert noch jeder ein Osterei bemalen darf. Teilnehmer vom letzten Mittagstisch sind notiert. An- und Abmeldung bis spätestens am Montagabend 20 Uhr bei Sylviane Schmid 061 871 00 08 oder 079 763 09 63. Ich freue mich auf ein zahlreiches Erscheinen.