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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 12-2023

Ausfall Schalterstunden

Wegen einer externen Weiterbildungsveranstaltung bleibt die Gemeindeverwaltung morgen Donnerstag, 23. März, und übermorgen Freitag, 24. März, geschlossen. Der Telefonbeantworter erteilt unter der Nummer 061 875 92 92 Auskunft zum Vorgehen bei Todesfällen.

Nichterwerbstätige / AHV-Beiträge

Bei der Berechnung der AHV-Rente werden die Beiträge berücksichtigt, die eine Person geleistet hat. Beitragslücken, d.h. Jahre, in denen man den Mindestbeitrag nicht geleistet hat, können zu einer Kürzung der Rente führen. Damit dies nicht passiert, müssen sich Nichterwerbstätige bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen (z.B. Teilzeitbeschäftigte) erzielen, namentlich vorzeitig Pensionierte, Bezüger*innen von IV-Renten, Empfänger*innen von Krankentaggeldern, Studierende, Weltreisende, ausgesteuerte Arbeitslose, Geschiedene, Verwitwete, Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, etc.. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1‘028 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt Aargau www.sva-ag.ch kann das entsprechende Merkblatt 2.03 herunter geladen werden. Bei Fragen gibt Ihnen die Gemeindezweigstelle gerne Auskunft.

Zügeltermin – Melden Sie Ihren Umzug elektronisch

Der persönliche Besuch auf der Gemeindeverwaltung ist bei Wohnungswechseln nicht mehr zwingend erforderlich. Die Plattform «eUmzug» bietet die Möglichkeit, einen Umzug online zu melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde gemeint. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Adressänderung. Hinweise und eine detaillierte Anleitung finden Sie auf unserer Homepage https://www.wegenstetten.ch/dienstleistungen/55168 oder über den Link: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/ag. Nutzen Sie diese digitale Möglichkeit. Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (061 875 92 92, Einwohnerdienste).

Meldepflicht Vermieter

Alle Wohnungs- und Hausvermieter werden darauf hingewiesen, dass sie gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes (RMG) des Kantons Aargau verpflichtet sind, ein- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Meldung kann elektronisch via E-Umzug (s. Homepage) erfolgen. Einwohnerdienste

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher, Hecken, Einfriedungen und Ähnliches dürfen die Sicht auf Öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Kantons- und Gemeindestrassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. Die öffentlichen Strassen und Wege dürfen vom anstossenden Grundeigentum durch Bäume, Sträucher oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m aufzuasten (ab Fahrbahn gemessen) und bei Trottoirs sowie Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. Bei Gemeindestrassen wird ein Rückschnitt auf das March toleriert, sofern keine Sichtzone tangiert wird. Bei Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein (Einhaltung Sichtzone). Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Ein Rückschnitt dient der Sicherheit für Fussgänger und den fahrenden Verkehr. Die notwendigen Arbeiten sind umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden.

Hundesteuer 2023

Die Abteilung Finanzen wird den Hundehaltern im April die Hundetaxe in der Höhe von Fr. 120.– pro Hund in Rechnung stellen. Personen, welche neu einen Hund besitzen, haben dies bis Mitte April 2023 auf der Gemeindekanzlei zu melden. Falls Sie keinen Hund mehr halten, bitten wir Sie, dies ebenfalls mitzuteilen (Tel: 061 875 92 92/ E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Abteilung Finanzen

Abholung Häckselmaterial

Montag, 3. April. Anmeldung bis spätestens 3 Tage vor dem Abholtermin an Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden. Anmeldung auf www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Abholtag bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut direkt abgeführt wird und nicht mehr vor Ort gehäckselt werden kann. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender. GAF

Elternverein Wegenstetten – ­Generationenkaffee in der Aula

Heute, 22.3. ist Generationenkaffee zwischen 14 und 16.30 Uhr in der Aula der MZH. Bei Kaffe, Tee und Kuchen lässt es sich gemütlich plaudern. Wir freuen uns auf euren Besuch. Elternverein Wegenstetten

Schnurball-Schnupperstunde

Am Montag, 27. März, findet um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Wegenstetten unsere Schnurball-Schnupperstunde statt. Spiel- und ballbegeisterte Frauen können die Spielweise und Regeln des Schnurballes testen. Für Fragen könnt Ihr Euch bei unserer techn. Leiterin Moni Wendelspiess melden (079 623 02 40). Wir freuen uns auf Euren Besuch!