Fahrverbot Waldstrasse im «Chislig»
Die Rekultivierung der Grube Chislig ist abgeschlossen. Die Zufahrt zur Grube durch den Wald wird nicht mehr benötigt; der Grubenbetreiber hat die Zufahrt wieder als Waldweg instand gestellt. Im Grundsatz gilt auf Waldstrassen ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. Gemäss der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau bezeichnet der Gemeinderat die Waldstrassen und Waldwege sowie weitergehende Verkehrsbeschränkungen oder Ausnahmen vom Fahrverbot. Für Verkehrsanordnungen und -signalisationen ist der Gemeinderat zuständig. Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, der zugehörigen Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 und der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 verfügt der Gemeinderat folgende Verkehrsanordnung: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14), Zusatztafel: Waldstrasse für das Gebiet Chislig, Parz. 431 und 361, Verzweigung Rifugioweg/Chisholzweg. Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Kantonalen Amtsblatt beim Gemeinderat Wallbach einzureichen. Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 17. Nov. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg. GAF
Häckseldienst
Freitag, 26. Nov. Anmeldung bis spätestens drei Arbeitstage vor Häckseltermin unter Kämpfer Forst GmbH, Talhof Magden, www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09. Häckselgut geordnet am Häckseltag bis 7 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereitstellen. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik entfernen. GAF
Grosse Tanne gesucht
Der Gewerbeverein wird auch dieses Jahr, anlässlich des Weihnachtsmarktes am Samstagabend, 27. Nov., um 18 Uhr eine geschmückte Weihnachtstanne der Wallbacher Bevölkerung übergeben. Dies verbunden mit einem kleinen Apéro. In den letzten Jahren durften wir immer wieder alte grosse Tannen von Wallbach aufstellen. Tannen, welche von ihren Besitzern, so oder so zum Fällen vorgesehen waren. Wenn Sie im Besitz einer solchen Tanne sind, dann bitte ich Sie, sich umgehend mit mir, Alfons Paul Kaufmann, Präsident Gewerbeverein Wallbach, unter der Mail-Adresse
Weihnachtsmarkt 2021 in Wallbach
So wie im Moment die Corona-Situation aussieht, werden wir den Weihnachtsmarkt am Samstag, 27. Nov., und am Sonntag, 28. Nov., durchführen. Der ganze Markt wird nur draussen stattfinden. Es gibt also keine Kaffeestube. Für eine abwechslungsreiche Verpflegung wird draussen gesorgt unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Vorbehältlich werden wir am ganzen Markt eine Maskenpflicht haben. Jedoch werden wir weder eine 2G- noch eine 3G-Pflicht machen. Sollte es klar verschärfte Massnahmen durch Bund oder Kanton geben, müssten wir den Weihnachtsmarkt kurzfristig absagen. Voraussichtliche Zeiten: Am Samstag von 10 bis 20 Uhr, am Sonntag, von 11 bis 18 Uhr. Der Gewerbeverein Wallbach und das OK Weihnachtsmarkt freuen sich schon jetzt auf Ihren Besuch.
Schützen
Absenden: Samstag, 13. Nov., 19 Uhr im Pontonier Depot; es gelten die G-G-G-Regeln. – Martinischiessen in der GSA Röti am Samstag, 13. Nov., 13.30 bis 16 Uhr. – Rötischiessen am Samstag, 20. Nov., 13 bis 15 Uhr.