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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 3-2022

 

Rechtskraft der Gemeinde­versammlungsbeschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10.12.2021 (Kreditabrechnung Sanierung Rheinstrasse Nord/Kreditanträge Werkleitungsbau und Belagssanierung Rheinfeldstrasse Süd/Vorplatzsanierung Werkhof/Feuer­wehrmagazin/Planungskredit Photovoltaikanlagen und Elektro-Ladestationen im Gemeindezentrum/Baukostenbeitrag von CHF 10 000.– an den Pontonierfahrverein/Budgetgenehmigung 2022 mit einem Steuerfuss von 95 %) sind in Rechtskraft erwachsen. Mit den Ausführungsplanungen an der Rheinfeldstrasse und der Vorplatzsanierung Werkhof/Feuerwehrmagazin hat der Gemeinderat die KSL Ingenieure AG, Frick, beauftragt. Gemeindekanzlei

Ortsbürgerkommission
Auf Ende 2021 sind Rolf Bussinger und Peter Thomann nach langjähriger Mitarbeit aus der Ortsbürgerkommission ausgetreten. Rolf Bussinger war während 40 Jahren und Peter Thomann während 32 Jahren Mitglied der Ortsbürgerkommission. Für diese ausserordentlich langjährige Kommissionstätigkeit und für die geschätzte Mitarbeit dankt der Gemeinderat Rolf Bussinger und Peter Thomann. Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, welche Interesse an einer Mitarbeit in der Ortsbürgerkommission haben, werden gebeten sich mit dem Gemeinderat oder der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen. Gemeinderat

Baupublikation
Bauherr: Procimmo Swiss Commercial Fund II c/o Procimmo SA, Löwenstrasse 20, 8001 Zürich. Grundeigentümer: Solufonds SA c/o Procimmo SA, Zürich. Projektverfasser: Vogel Architekten AG, Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden. Bauvorhaben: Abbruch Industriehallen. Lage: Rheinstrasse/Unter der Halde; Parzelle 731; Industriezone. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung Wallbach öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und für Einwendungen legitimiert ist, kann bis am 18.2.2022 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung

Rückschnitt von Hecken
Aus Sicht des Natur- und Vogelschutzes ist die Winterzeit von November bis März für die meisten Pflanzen und Bäume der geeignete Zeitpunkt dichte Hecken, Sträucher und Bäume grosszügig auszulichten und zurückzuschneiden. Von Frühling bis Herbst gilt es, die Brutzeit der einheimischen Vögel zu beachten. Radikaleingriffe sind dann untersagt bzw. bewilligungspflichtig. Die Grundeigentümer werden gebeten, entlang von öffentlichen Strassen ihre Hecken und Sträucher zu prüfen und wo erforderlich bis Mitte März auf das gesetzlich vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden. Seitlich hat der Rückschnitt mind. 10 cm hinter die Grundstück- bzw. Fahrbahngrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 Meter Höhe, über Strassen bis 4.50 Meter Höhe freigehalten werden (gefahrlose Benützung der Verkehrsflächen und unverdeckte Sichtzonen). Zu beachten sind auch die Abstands- und Höhenvorschriften zwischen den privaten Grundstücksgrenzen. Übersichtliche Strassenkreuzungen und -einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Dasselbe gilt auch für die privaten Hauszufahrten. Bitte schneiden Sie auch die Bäume an den Quartierstrassen zurück, damit die Entsorgungsfahrzeuge ohne Beschädigung der Fahrzeuge durchfahren können. Wo die Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann die Gemeinde den Rückschnitt auf Kosten der Eigentümer in Auftrag geben. Benützen Sie zur Entsorgung des anfallenden Grünmaterials den Häckseldienst des GAF oder für kleinere Mengen die Grüngut-Sammelmulden beim Entsorgungsplatz Stelli. Bauverwaltung

Häckseldienst GAF
Der Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung unteres Fricktal (GAF) hat entschieden, aufgrund der geringer werdenden Nachfrage und aus wirtschaftlichen Überlegungen ab 2022 das Grüngut nicht mehr vor Ort zu häckseln. Es wird vor Ort eingesammelt und zur Kämpfer Forst GmbH nach Magden geführt, wo es zentral gehäckselt wird. Das Häckselgut bleibt bei der Kämpfer Forst GmbH. Diese Grüngutentsorgung ist gebührenpflichtig. Gemeindebeiträge werden keine ausgerichtet. Die Bezahlung erfolgt mit GAF-Vignetten: Abfuhr 1m3 unbearbeitetes Häckselmaterial: 12 Vignetten = CHF 21.60. Zum Häckseln eignet sich: Schnittgut von Bäumen, Sträuchern und Hecken bis ca. 8 cm Dicke sowie trockene Stauden. Wurzelstöcke, Erdballen, Steine, Metallteile oder Plastik sind zu entfernen. Das Häckselmaterial ist bis spätestens 07.00 Uhr am Strassenrand oder auf dem Vorplatz bereit zu stellen. Anmeldung: Bis drei Arbeitstage vor Häckseltermin unter www.kaempferforst.ch oder telefonisch unter 078 260 99 09 an Kampfer Forst GmbH, Talhof, Magden. Bauverwaltung

Kunststoffsammlung
Mittwoch, 26. Januar – Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack vom GAF. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg. Bereitstellung bis spätestens 07.00 Uhr am Abfuhrtag. Bitte nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle (siehe aufgedruckte Beispiele auf dem Sack) in den Kunststoffsammelsack werfen. Besten Dank! GAF

Frauenverein Wallbach
Auf Grund der aktuellen Lage und den Schutzbestimmungen dazu, hat sich der Vorstand entschlossen die GV vom 28. Januar auf den Frühling zu verschieben. Sollte bis dahin keine Änderung der Situation in Sicht sein, werden wir die Gv schriftlich durchführen. Sie werden dazu die Unterlagen zur gegebener Zeit per Post erhalten. Der Vorstand dankt für euer Verständnis und bleibt gesund.