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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 2-2024

Waldhausreglement

Der Gemeinderat hat das Waldhausreglement per 1.1.2024 geändert. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Berechnung der Benützungsgebühren und ein für die Benutzer vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Änderungen betreffen auch die Reinigung. Neu haben die Benützer das Waldhaus «besenrein» abzugeben. Definiert ist der Umfang der Reinigung in einem Merkblatt. Die Endreinigung wird durch die Waldhausabwarte erfolgen. Übergabe, Abnahme und Endreinigung sind durch die Benützer mit einer Kostenpauschale abzugelten. Die Informationen zur Vermietung des Waldhauses, das Waldhausreglement mit der Gebührenordnung und das Merkblatt zur Reinigung sind unter wallbach.ch/Verwaltung & Betriebe/Raumreservationen publiziert. Der Gemeinderat hat zudem ab Januar 2024 Herr Marcel Neurauter, Wallbach, als zusätzlichen Waldhausabwart angestellt. Gemeindekanzlei