Regierungsrat gegen Halbstundentakt Stein-Säckingen-Laufenburg – Abstimmungsempfehlungen für den 18. Juni
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(pd) Am 18. Juni kommen drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Ausserdem sollen die Stimmbürger auch über drei kantonale Vorlagen abstimmen, darunter auch über den Verpflichtungskredit über 61 Millionen Franken für den asymetrischen Halbstundentakt der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen-Laufenburg. Der Regierungsrat empfiehlt hierfür die Ablehnung.
Eidgenössische Vorlagen: der «Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)», das «Bundesgeset z vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)» sowie die «Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)». Zudem wird über drei kantonale Vorlagen abgestimmt: die Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)», das «Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)» sowie den Verpflichtungskredit zum asymmetrischen Halbstundentakt der Regio-SBahn Stein-Säckingen–Laufenburg. Beim Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) empfiehlt der Regierungsrat die Annahme. Mit dem Beschluss soll eine schweizerische Ergänzungssteuer eingeführt werden, damit auch in der Schweiz die grossen Unternehmensgruppen den globalen Mindestbesteuerungssatz von 15 Prozent einhalten können. Die Ergänzungssteuer betrifft in der Schweiz tätige multinationale Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 000 000 Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent in der Schweiz unterschreiten. Die Verfassungsänderung schafft die Grundlage, damit das schweizerische Steuersubstrat, das im Ausland einer steuerlichen Belastung ausgesetzt sein könnte, weiterhin in der Schweiz besteuert werden kann. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und die Rechtssicherheit für Unternehmensgruppen erhalten bleiben. Mit dem festgelegten Verteilschlüssel von 75 Prozent für Bund und 25 Prozent für Kantone erhalten die Kantone die notwendigen Mittel, um Massnahmen zum Erhalt ihrer Strandortattraktivität zu treffen. Für den Kanton Aargau bedeutet die Annahme der Vorlage eventuell Mehreinnahmen in Form von Ergänzungssteuern sowie höhere Zahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA). Beim Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) empfiehlt der Regierungsrat die Annahme. Das Bundesgesetz ist der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)». Analog dazu schlägt der Regierungsrat – unterstützt durch die Mehrheit des Grossen Rats – das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 als indirekten Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative vor (siehe unten). Das Förderprogramm ist – neben der Teilrevision des Energiegesetzes und der Solaroffensive – eine wichtige Säule der kantonalen Energiepolitik. Die eidgenössische und die kantonale Vorlage kommen nicht nur gleichzeitig am 18. Juni zur Abstimmung, sie weisen auch inhaltlich Parallelen auf. So ist das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz eine sinnvolle Ergänzung des kantonalen Gebäudeprogramms. Der Kanton Aargau begrüsst die zusätzlichen Bundesmittel (Anteil Kanton Aargau zirka 16 Millionen Franken pro Jahr), die für den Ersatz von fossilen Heizungen und Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Technologien beschleunigt, was sowohl der Energie- als auch der Klimapolitik des Kantons entspricht. Bei der Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) empfiehlt der Regierungsrat, der von Bundesrat und Parlament verabschiedeten Vorlage zuzustimmen. Der Aargau gehört bevölkerungsmässig und wirtschaftlich zu den grossen Kantonen der Schweiz und war während der Covid-19-Pandemie mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Es gibt deshalb für ihn ein erhöhtes Interesse, dass der Bund bei Bedarf bewährte Handlungsinstrumente einsetzen könnte, falls Covid-19 erneut Probleme bereiten sollte. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Covid-19-Medikamenten, eine geregelte Finanzierungssystematik für Vorhalteleistungen und Coronatests oder der Schutz von vulnerablen Arbeitskräften. Als Grenzkanton mit der längsten Grenze zum wichtigen Handelspartner Deutschland ist der Kanton Aargau speziell an der internationalen Kompatibilität des Covid-19-Zertifikats sowie den Bestimmungen zum Grenzverkehr und Ausländerwesen interessiert. Die Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» verfolgt wie die kantonale und eidgenössische Energiepolitik das Ziel, die Energieeffizienz des Gebäudeparks und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Trotzdem empfehlen der Regierungsrat und der Grosse Rat die Ablehnung der Initiative. Mit dem vom Grossen Rat genehmigten und im Dezember 2022 mit einem Zusatzkredit aufgestockten Verpflichtungskredit «Förderprogramm Energie 2021–2024» verfügt der Kanton Aargau über ein ausgewogenes, vielfältiges und effektives Programm, mit welchem Gebäudemodernisierungen finanziell unterstützt werden. Die Initiative führt zu einer hohen Belastung des Staatshaushalts: Künftig müssten mit der Annahme der Initiative voraussichtlich doppelt so viele kantonale Mittel für eine vollständige Rückführung der CO2-Abgaben eingesetzt werden. Zudem ist die Wirkung der von der Initiative geforderten Massnahmen nicht messbar und die formulierten Ziele kaum planbar. Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Grossen Rats stimmen der Schaffung einer Ombudsstelle und somit dem neuen Ombudsgesetz zu. Verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat verlangten, dass neu auch im Kanton Aargau eine Ombudsstelle eingerichtet wird, so wie es bereits sieben andere Kantone kennen. Diese soll auch für Whistleblowing zuständig sein. Die Ombudsstelle ist eine niederschwellig zugängige und unabhängige Anlaufstelle, die sich sachkundig den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger annimmt. Sie klärt Fragen, vermittelt und versucht, bei Konflikten nachhaltige Lösungen zu finden, sodass teure Gerichtsstreitigkeiten abgewendet werden können. Zudem stärkt die Ombudsstelle das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den Behörden. Gegen das Ombudsgesetz wurde im Grossen Rat das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb stimmt die Aargauer Stimmbevölkerung nun über diese Vorlage ab. Beim asymmetrischen Halbstundentakt der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit empfehlen der Regierungsrat und eine Minderheit des Grossen Rats die Ablehnung. Der Kanton Aargau hat für den Ausbauschritt 2035 im Fricktal bei der S-Bahnlinie S1 den 15-Minuten-Takt von Basel bis Rheinfelden und auf der Linie nach Laufenburg den Halbstundentakt beim Bund eingegeben. Nach der Beurteilung durch den Bund wurden beide Angebotsverdichtungen im Fricktal aufgrund der hohen Kosten nicht in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen. Die geprüften Bahnvarianten lösen kostspielige Infrastrukturmassnahmen aus, sind im Betrieb teuer und können die öV-Erschliessung des Sisslerfelds nicht abdecken. Daher wurde der Bahnvariante auch eine Busvariante gegenübergestellt. Sie sieht einen Schnellbus zwischen Laufenburg und Stein vor. Für die Busvariante, den Schnellbus Laufenburg–SteinSäckingen, entstehen jährliche Betriebskosten von 0,5 Millionen Franken. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat die Umsetzung der Buslösung und verpflichtete sich gleichzeitig, sich beim Bund für einen Ausbau der S-Bahn ab Stein-Säckingen nach Laufenburg und Frick einzusetzen. Die Buslösung wurde vom Grossen Rat beschlossen und wird auf den Fahrplanwechsel vom Dezember 2023, unabhängig des Ergebnisses der Volksabstimmung, umgesetzt. Eine Mehrheit des Grossen Rats beschloss, ergänzend zur Zustimmung zum Buskonzept, einen Verpflichtungskredit von 61 Millionen Franken für den Ausbau des Bahnangebots zwischen Stein und Laufenburg (Shuttle-Zug). Eine Volksabstimmung ist nötig, weil im Grossen Rat gegen diesen Verpflichtungskredit das Behördenreferendum ergriffen wurde.